Beschreibungstexte Markierungsprojekt Radspur Großseelheimer Straße

Kurzbeschreibungen zu den Übersichtsplänen der einzelnen Abschnitte der Großseelheimer Straße

Allgemeine Hinweise zu den Übersichtsplänen der Großseelheimer Straße

Auf beiden Straßenseiten wird ein Schutzstreifen für den Radverkehr markiert. Die Abgrenzung der Radspur zur normalen Fahrbahn erfolgt immer durch gestrichelte Bodenlinien auf der linken Seite der Radspur. Auf der rechten Seite ist diese durch den Bordstein begrenzt. Die Radspur ist immer 1,50 m breit. Sind Parkplätze vorhanden, verläuft die Radspur knapp neben dem Parkstreifen. Der Verlauf der Radspur ist im Bereich der Parkplätze durch gestrichelte Linien auf beiden Seiten der Radspur markiert. Ebenso im Bereich von Straßeneinmündungen. Die Radspur verläuft zudem zwischen nah beieinanderliegenden Parkplatz-Bereichen geradlinig.

Kurzbeschreibung Übersichtsplan Großseelheimer Straße Abschnitt 1

Die Radwegmarkierung beginnt ab der Kreuzung Großseelheimer Straße / Zeppelinstraße und verläuft in Richtung Liebfrauenkirche bis zum oberen Ende der Großseelheimer Straße am Ortsausgang. Die Radspurmarkierung beginnt ab Höhe der Hausnummer Zeppelinstraße 36 in Fahrtrichtung Liebfrauenkirche auf der rechten Seite. Auf der anderen Seite beginnt die Markierung ab der Einmündung Großseelheimer Straße / Zeppelinstraße. Die Markierungen der Abbiegespur in Fahrtrichtung Liebfrauenkirche nach Links von der Zeppelinstraße in die Großseelheimer Straße werden entfernt. Lediglich die Markierung der linken durchgezogenen Markierungslinie der Abbiegespur bleibt erhalten. Die Markierungen des Bereiches zwischen den beiden Fahrspuren im Bereich der Liebfrauenkirche werden entfernt und durch neue Markierungen bis zum Fußgängerübergang ersetzt so dass die Fahrspuren eine gleichmäßige Breite haben. Im Bereich der Bushaltestelle auf Seite der Liebfrauenkirche sind Rad- und Busspur vereint. Die Spur misst dabei eine Breite von bis zu 4,50 m. Die Rad- und Busspur wird mit einer durchgezogenen Linie von der normalen Fahrbahn abgegrenzt. Die voherige Markierung zur Abgrenzung des Bus-Bereiches wird entfernt. Die Haltelinien vor dem Fußgängerübergang bleiben erhalten. Die Fahrbahnmarkierungen in der Mitte werden nach dem Fußgängerübergang bis zur Hausnummer Großseelheimer Straße 18 entfernt. Vom Fußgängerübergang bis Höhe der Hausnummer Großseelheimer Straße 19a wird eine Leitline der Fahrbahn in Fahrtrichtung rechts Richtung Liebfrauenkirche markiert. Der Bereich der Bushaltestelle bei den Hausnummern Großseelheimer Straße 21 und 23 wird mit meiner Granzmarkierung für Halt- / Parkverbote versehen. Die Markierung der Radspur ist in diesem Bereich unterbrochen. Gegenüber der Bushaltestelle bis zur Hausnummer Großseelheimer Straße 14 wird ein Parkstreifen mit 7 Parkflächen geschaffen. Diese haben eine Länge von 6,0 m je Parkfläche und sind 2,50 m breit. Ebenso 3 weitere Parkflächen bei Hausnummer Großseelheimer Straße 16. Im Bereich der Parkplätze ist die Fahrspur auf 4,50 m verengt. Allgemein gültige Hinweise zu den Übersichtplänen finden Sie hier.

Kurzbeschreibung Übersichtsplan Großseelheimer Straße Abschnitt 2

Die Markierungen der Fahrbahnmitte werden im Bereich der Hausnummer Großseelheimer Straße 18 bis Höhe Hausnummer Großseelheimer Straße 26a entfernt. Vor den Hausnummern Großseelheimer Straße 18 bis 26a werden Parkplätze mit 4, 3, 6 und 3 Parkflächen geschaffen. Die einzelnen Parkflächen haben dabei eine Länge von 5,5 bis 6,0 m und sind 2,50 m breit. Im Bereich der Parkplätze ist die Fahrspur auf circa 4,55 m verengt. Die Sperrflächenmarkierung bei Hausnummer Großseelheimer Straße 33 wird entfernt. Die Markierungen der Fahrbahnmitte ab Höhe Hausnummer Großseelheimer Straße 26a bis Hausnummer Großseelheimer Straße 56 werden durch neue Linien in der Fahrbahnmitte ersetzt. Die Line geht im Bereich des Fußgängerüberwegs in Höhe der Hausnummer Großseelheimer Straße 32 auf beiden Seiten des Überwegs jeweils von einer gestrichelten in eine durchgezogene Linie über. Die durchgezogene Linie läuft dabei jeweils auf die der Fahrbahn zugewandten Seite des Überangs zu. Die Markierungen der Fahrbahnmitte werden ab der Hausnummer Großseelheimer Straße 32 entfernt. Vor der Hausnummer Großseelheimer Straße 47 wird ein Parkstreifen mit 5 Parkflächen geschaffen. Die Parkflächen sind je 6,0 m lang und 2,50 m breit. Allgemein gültige Hinweise zu den Übersichtplänen finden Sie hier.

Kurzbeschreibung Übersichtsplan Großseelheimer Straße Abschnitt 3

Gegenüber den Hausnummern Großseelheimer Straße 38 bis 40 wird ein Parkstreifen mit 5 Parkflächen geschaffen. Die Parkflächen sind je 6,0 m lang und 2,50 m breit. Die Markierungen der Fahrbahnmitte werden bis Höhe der Hausnummern Großseelheimer Straße 42 entfernt. Die Markierungen der Fahrbahnmitte ab Höhe Hausnummer Großseelheimer Straße 42 bis Hausnummer Großseelheimer Straße 32 werden durch neue Markierungen in der Fahrbahnmitte ersetzt. Die Fahrbahnmarkierung geht im Bereich der Fußgängerüberwege an den Kreuzungen Großseelheimer Straße / Kantstraßeauf sowie Großseelheimer Straße / Gottfried-Keller-Straße auf beiden Seiten des Überwegs jeweils von einer gestrichelten in eine durchgezogene Linie über. Die durchgezogene Linie läuft dabei jeweils auf die der Fahrbahn zugewandten Seite des Überangs zu. Im Bereich der Bushaltestellen an der Kreuzung Großseelheimer Straße / Kantstraße gegenüber von Hausnummer Großseelheimer Straße 42 bzw. 44 sind Rad- und Busspur vereint. Die Spur misst dabei je eine Breite von bis zu 4,50 m. Die Rad- und Busspur wird mit einer durchgezogenen Linie von der normalen Fahrbahn abgegrenzt. Die voherige Markierung zur Abgrenzung des Bus-Bereiches gegenüber Hausnummer Großseelheimer Straße 42 wird entfernt. Die Parkfläche vor den Hausnummern Großseelheimer Straße 46 bis 56 bleiben erhalten. Der Parkbereich wird durch eine durchgezogene Linie zur angrenzenden Radspur hin markiert. Die Radspur ist in diesem Bereich durch gestrichelte Linien auf beiden Seiten der Spur markiert. Allgemein gültige Hinweise zu den Übersichtplänen finden Sie hier.

Kurzbeschreibung Übersichtsplan Großseelheimer Straße Abschnitt 4

Die Markierungen der Fahrbahnmitte zwischen Hausnummer Großseelheimer Straße 60 und 62b werden entfernt. Gegenüber von Hausnummer Großseelheimer Straße 62 bis 62a wird ein Parkstreifen mit 7 Parkflächen markiert. Die Parkflächen sind je 6,0 m lang und 2,50 m breit. Die Parkflächen nach dem Fußgängerübergang bis zu Hausnummer Großseelheimer Straße 62b bleiben erhalten. Der Parkbereich wird durch eine durchgezogene Linie zur angrenzenden Radspur hin markiert. Die Radspur ist in diesem Bereich durch gestrichelte Linien auf beiden Seiten der Spur markiert. Im Bereich der Bushaltestellen gegenüber der Hausnummern Großseelheimer Straße 62c und vor Hausnummer Großseelheimerstraße 66 sind Rad- und Busspur vereint. Die vorherige Markierung des Busbereiches an der Haltestelle gegenüber Hausnummer Großseelheimer Straße 62c wird entfernt. Im Bereich des Busbereiches wird die Fahrbahnmitte durch eine durchgezogene Linie markiert. Im Bereich der Kreuzung Großseelheimer Straße / Brüder-Grimm-Straße ist die Mittellinie gestrichelt markiert. Die Markierung der Fahrbahnmitte ist im Bereich des Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Großseelheimer Straße / Brüder-Grimm-Straße auf beiden Seiten des Überwegs jeweils mit einer eine durchgezogene Linie markiert. Die durchgezogene Linie läuft dabei jeweils auf die der Fahrbahn zugewandten Seite des Überangs zu. Die Haltelinien vor dem Fußgängerübergang bleiben erhalten. Gegenüber der Hausnummern Großseelheimer Straße 66 bis 76 wird ein Parkstreifen mit 21 Parkflächen von je 6,0 m und einer Breite von 2,50 m angelegt. Die Fahrbahn ist im Bereich des Parkstreifens 4,60 m breit. Die Markierung der Fahrbahnmitte wird ab Höhe der Bushaltestelle bei Hausnummer Großseelheimer Straße 66 bis Ende des Parkstreifens entfernt. Allgemein gültige Hinweise zu den Übersichtplänen finden Sie hier.

Kurzbeschreibung Übersichtsplan Großseelheimer Straße Abschnitt 5

Gegenüber der Hausnummern Großseelheimer Straße 66 bis 76 wird ein Parkstreifen mit 21 Parkflächen von je 6,0 m und einer Breite von 2,50 m angelegt. Die Fahrbahn ist im Bereich des Parkstreifens 4,60 m breit. Die Fahrbahnmarkierung wird bis Höhe Hausnummer Großseelheimer Straße 80 entfernt. Ab Hausnummer Großseelheimer Straße 80 bis Hausnummer Großseelheimer Straße 84 wird die bisherige Fahrbahnmarkierung in der Mitte durch eine neue ersetzt. Die Links-Abbiege- und Geradeaus-Spur vor der Kreuzung Großseelheimer Straße / Hölderlinstraße werden verschmälert und die Haltelinien etwas nach hinten versetzt. Die Markierungen in diesem Bereich werden entsprechend entfernt und neu markiert. Der Linksabbiegepfeil vor der Haltelinie wird entfernt. Die Haltelinie der Radspur ist auf Höhe der vorherigen Haltelinie. Die Markierung der Spur an der Bushaltestelle vor Großseelheimer Straße 93 (Tankstelle) wird entfernt und durch eine neuedurchgezogene Linie ersetzt, welche die Rad- und Busspur von der Fahrbahn abgrenzt. Die Fahrbahnmarkierungen für die Linksabbieger sowie die Geradeausspur werden ab der Kreuzung Großseelheimer Straße / Hölderlinstraße dem Verlauf der vorherigen Verschiebungen der Fahrbahnmarkierungen ebenfalls erneuert. Die Sperrfläche an der Bushaltestelle vor Hausnummer Großseelheimer Straße 94 wird verschmälert, so dass die Fahrbahn in diesem Bereich 3,25 m breit ist. Der Einmündungsbereich Großseelheimer Straße / Brüder-Grimm-Straße wird mit einer Rotmarkierung versehen. Die Spuraufteilung vor der Brüder-Grimm-Straße werden aufgehoben und die Fahrbahnmarkierungen in diesem Bereich entfernt. Ebenso die Haltelinie vor der Kreuzung Großseelheimer Straße / Brüder-Grimm-Straße. Die Radspur wird zudem ab der Einmündung im Richtung mit einer durchgezogenen Linie markiert und geht in die bereits vorhandene Radspur über. Die Radspur an der Einmündung Großseelheimer Straße / Hölderlinstraße wird mit einer Rotmarkierung versehen. Die Rechts-Abbiege- sowie Geradeaus-Spur von der Gustav-Freytag-Straße bis zur Hölderlinstraße werden verschmälert. Die Radspur verläuft in diesem Bereich zwischen der Abbiege- und Geradeaus-Spur und ist durchgängig rot markiert. In Fahrtrichtung auf der rechten Seite ist die Radspur zudem durch eine durchgezogene Linie von der Rechts-Abbiege-Spur abgegrenzt. Die Haltelinien der beiden Spuren bleiben wie bisher. Die Haltelinie der Radspur befindet sich auf Höhe der Haltelinie der Abbiegespur. Die Pfeil-Markierungen auf den Fahrbahnen werden entlang des Abschnitts neu platziert. Die Radspur wird zudem mit Fahrradsymbolen und kleinen geradeauszeigenden Pfeilen markiert. Im Einmündungsbereich Großseelheimer Straße / Gustav-Freytag-Straße ist die Radspur rot markiert. Die Aufteilung in Rechts-Abbiegespur und Geradeaus-und Linksabbiegespur vom Ortsausgang Richtung Gustav-Freytag-Straße wird aufgehoben. Die vorherige Rechts-Abbiegespur wird in diesem Bereich zur Radspur, welche durch eine durchgezogene Linie von der Fahrbahn abgegrenzt ist. Die Markierungen auf der Fahrbahn werden entfernt und mit neuen Geradeaus- und Rechtsabbiegepfeil zusammen mit Linksabbiegepfeilen markiert. Die Markierungen in der Fahrbahnmitte zwischen den Leitplanken bleiben erhalten. Die Leitplanke in der Mitte der Fahrbahn von der Bushaltestelle bis zur Kreuzung Großseelheimer Straße / Brüder-Grimm-Straße / Gustav-Freytag-Straße sowie hinter dieser Kreuzung bleibt bestehen. Allgemein gültige Hinweise zu den Übersichtplänen finden Sie hier.

Kurzbeschreibung Übersichtsplan Großseelheimer Straße Abschnitt 6

Die Aufteilung in Rechts-Abbiegespur und Geradeaus-und Linksabbiegespur vom Ortsausgang Richtung Gustav-Freytag-Straße bis zur Kreuzung Großseelheimer Straße / Gustav-Freytag-Straße wird aufgehoben. Es gibt nur noch eine Fahrspur auf welcher Rechts- und Links abgebogen sowie Geradeaus weitergefahren werden kann. Die vorherige Rechts-Abbiegespur wird in diesem Abschnitt zur Radspur, welche durch eine durchgezogene Line von der Fahrspur abgegrenzt ist. Die Radspur hat in diesem Bereich eine Breite von mehr als 3,0 m. Diese wird mit Fahrradsymbolen und kleinen Pfeilen für gerade aus und rechts-abbiegen markiert. An der Ortsdurchfahrtsgrenze endet der Radweg. An diesen grenzten die Markierungsarbeiten von Hessen Mobil. Allgemein gültige Hinweise zu den Übersichtplänen finden Sie hier.