Pilotprojekt Stadtteilfonds

Das Pilotprojekt Stadtteilfonds geht in die zweite Runde.

Bis Ende 2026 erhalten die Stadtteile Hansenhaus/Südbahnhof, Altstadt, Richtsberg und Wehrda erneut jährlich Mittel für einen Stadtteilfonds und zwar in folgender Höhe:

  • Hansenhaus/Südbahnhof: 5000 Euro
  • Altstadt: 5000 Euro
  • Richtsberg: 7000 Euro
  • Wehrda: 5000 Euro

Gefördert werden sollen Projekte mit dem Ziel:

  • bürgerschaftliches Engagement und die Vernetzung im Stadtteil zu fördern.
  • das Zusammenleben und die Aktivierung der Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtteil zu stärken. 
  • die Stadtteilkultur zu beleben.
  • die Identifikation mit dem Stadtteil zu stärken.
  • das Stadtbild im Stadtteil aufzuwerten

Die Projekte werden von den Bürger*innen im Stadtteil selbst entwickelt und umgesetzt. Ansprechpersonen vor Ort sind die Ortsvorsteher*innen und die Quartiersmanagerinnen. Im Hansenhaus / Südbahnhof sind die Hansenhaus-Gemeinde 1934 e.V. und die Initiative Quartier Südbahnhof Ansprechpartnerinnen.

Über die Projektidee entscheidet eine Stadtteiljury, die sich aus den Mitgliedern des Ortsbeirates zusammensetzt. Im Hansenhaus / Südbahnhof schlagen die Hansenhaus-Gemeinde 1934 e.V. und die Initiative Quartier Südbahnhof die Mitglieder der Jury vor. Die Stabsstelle Bürger*innenbeteiligung der Universitätsstadt Marburg begleitet und unterstützt das Pilotprojekt.

Wenn Sie Fragen haben, schauen Sie in die Info-Box "Häufig gestellte Fragen" weiter unten. Oder schicken Sie eine E-Mail oder rufen uns an.

Den Bericht zur Auswertung der ersten Phase finden Sie unter den Downloads auf der Seite. Nach der zweiten Pilotphase soll das Projekt auf weitere Stadtteile ausgewertet werden.


Informationen zur Antragstellung
Das Formular für die Antragstellung finden Sie unter den Downloads. Ebenso finden Sie die gültigen Förderrichtlinie zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Pilotprojekt Stadtteilfonds unter den Downloads.

Was ist der Stadtteilfonds?

  • Der Stadtteilfonds ist ein stadtteilbezogenes Budget.  Die Höhe bemisst sich nach der Anzahl der Einwohner*innen im Stadtteil  und liegt zwischen 5000 und 7000 Euro.
  • Er finanziert Projekte von Bürger*innen im Stadtteil.

Welche Ziele sollen mit dem Stadtteilfonds erreicht werden?

  • Der Stadtteilfond unterstützt Engagementstrukturen im Stadtteil.
  • Er stärkt gemeinschaftliche Aktivitäten und die Beteiligung und Mitsprache von nicht organisierten Menschen.
  • Durch Veranstaltungen sollen die Begegnung im Stadtteil gestärkt werden. 

Warum ein Pilotprojekt?

  • Der Stadtteilfonds wird nun in der zweiten Phase des Pilotprojekts umgesetzt.  Erfahrungen wurden aufgegriffen und werden jetzt weiter erprobt, dazu gehört insbesondere die Rolle der Ortbeiräte.
  • Beteiligt sind an dem Pilotprojekt die Stadtteile Richtsberg, Hansenhaus/Glaskop/Südbahnhof, Wehrda und Altstadt.
  • Eine Fortsetzung des Stadtteilfonds und eine Ausdehnung auf andere Stadtteile wird nach Laufzeitende auf Basis der Erfahrungen angestrebt.

In welchem Zeitraum steht das Geld zur Verfügung?

  • Die zweite Pilotphase des Stadtteilfonds ist auf 2024-2026 festgesetzt.
  • Das bedeutet, dass für drei Jahre jeweils 5.000 Euro für Altstadt, Hansenhaus/Südbahnhof und Wehrda zur Verfügung stehen, für den Richtsberg jeweils 7000 Euro .

Wer kann Geld beantragen?

  • Jede*r Einwohner*in mit Wohnsitz im Stadtteil (Abgrenzung auf Basis des Straßenverzeichnisses der Stadt) kann einen Antrag stellen.
  • Vereine und Initiativen können über Einzelpersonen Anträge stellen.
  • Nicht förderfähig sind Ausgaben für laufende oder bereits geförderte Projekte.
  • Genaueres entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie in den Downloads.

Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?

  • Neben Kontaktdaten des*der Antragstellers*in werden u.a. Angaben zu den geplanten Kosten, zum Nutzen für den Stadtteil, zur Projektbeschreibung und zum Zeitraum der Projektumsetzung benötigt.
  • Den Projektantrag und alle weiteren Informationen finden Sie unter Downloads.

Wer setzt die Projekte um?

  • Die Umsetzung erfolgt durch die Bürger*innen selbst.

Wer entscheidet über die Vergabe der Mittel? An Wen muss ich mich wenden?

  • Über die Vergabe der Mittel entscheidet in der Altstadt, Wehrda und am Richtsberg der Ortsbeirat. Im Stadtteil Hansenhaus/Südbahnhof, entscheidet darüber eine Stadtteiljury, die sich aus zentralen Akteuren im Stadtteil zusammensetzt.
  • Anträge reichen Sie bei der für den Stadtteil verantwortlichen Person (siehe Abschnitte zu den einzelnen Stadtteilen) ein.
  • Ansprechpartner*innen vor Ort sind die Ortsvorsteher*innen und in der Altstadt sowie am Richtsberg zusätzlich das Quartiersmanagement. In Hansenhaus/Südbahnhof ist die Vorsitzende der Stadtteilgemeinde Hansenhaus Ansprechpartnerin. 

Wie unterstützt die Stadtverwaltung die Bürger*innen?

  • Die Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung stellt die Förderbescheide nach Votum der Ortsbeiräte bzw. der Stadtteiljury aus und zahlt die Fördergelder aus.
  • Wenn gewünscht, moderiert die Stabsstelle die Sitzungen der Ortsbeiräte oder der Stadtteiljury.
  • Die Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung unterstützt die Arbeit des Stadtteilfonds durch Öffentlichkeitsarbeit. 
  • Die Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung bietet unterschiedliche Formen des Austauschs und der Vernetzung während der Laufzeit an.
  • Die Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung wertet die Ergebnisse des Stadtteilfonds aus.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung gerne zur Verfügung.