Pilotprojekt Stadtteilfonds

Das Pilotprojekt Stadtteilfonds ist abgeschlossen. Auf Basis der Auswertung des Pilotprojektes wird aktuell eine Anpassung des Konzepts zur Fortführung des Stadtteilfonds erarbeitet.

Bei dem Pilotprojekt Stadtteilfonds wurden den Stadtteilen Hansenhaus/Glaskopf/Südbahnhof, Altstadt, Richtsberg und Wehrda von 2020 bis 2023 jeweils 5.000 Euro pro Jahr von der Universitätsstadt Marburg zur Verfügung gestellt, um Projekte von Bürger*innen zu finanzieren.

Jede*r Einwohner*in ab 14 Jahre mit Erst- oder Zweitwohnsitz in den jeweiligen Stadtteilen konnte Projektideen für den Stadtteil entwickeln und dafür Anträge auf Fördermittel aus dem jeweiligen Stadtteilfonds stellen. 

Gefördert wurden Projekte mit dem Ziel:

  • bürgerschaftliches Engagement und die Vernetzung im Stadtteil zu fördern.
  • das Zusammenleben und die Aktivierung der Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtteil zu stärken. 
  • die Stadtteilkultur zu beleben.
  • die Identifikation mit dem Stadtteil zu stärken.
  • das Stadtbild im Stadtteil aufzuwerten. 

Projekte wurden von Bürger*innen selbst entwickelt und umgesetzt. Für die einzelnen Stadtteile im Stadtteilfonds waren die Stabsstelle Bürger*innenbeteiligung und, sofern vorhanden, Ansprechpersonen vor Ort zuständig. Diese haben Bürger*innen beraten und bei der Antragstellung sowie Abwicklung der Projekte geholfen.

Über die Projektideen und Anträge entschied in jedem Stadtteil eine Stadtteiljury. In der Stadtteiljury waren der Ortsbeirat, die Stadtteilgemeinden und weitere Akteure im Stadtteil sowie zufällig ausgewählte Einwohner*innen vertreten. Insgesamt waren in der Stadtteiljury zwischen 9 und 11 Mitglieder. Die Stabsstelle Bürger*innenbeteiligung der Universitätsstadt Marburg begleitete und unterstützte das Pilotprojekt. Nach Ende der Pilotphase werden nun die Erfahrungen ausgewertet. Anschließend wird entschieden, ob und gegebenenfalls wie der Stadtteilfonds in ganz Marburg etabliert werden kann.  

Wenn Sie Fragen haben, schauen Sie in die Info-Box "Häufig gestellte Fragen" weiter unten. Oder schicken Sie eine E-Mail oder rufen uns an. Allgemeine Informationen zum Stadtteilfonds und zum Stadtteilfonds Altstadt gibt die Leiterin der Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung, Dr. Griet Newiger-Addy, in folgendem Interview in der Audioreihe "Das rote Sofa":

Informationen zur Antragstellung im Pilotzeitraum 2020 bis 2023:
Das Formular für die Antragstellung finden Sie zum Zweck der Dokumentation aktuell noch unter den Downloads. Ebenso finden Sie die damals gültige Förderrichtlinie zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Pilotprojekt Stadtteilfonds unter den Downloads.
Der Fördermindestbetrag lag bei 100 EUR. Der Förderhöchstbetrag sollte 2.500 EUR nicht übersteigen. Über Ausnahmefälle entschied die zuständige Stadtteiljury.