Bei dem Pilotprojekt Stadtteilfonds werden den Stadtteilen Hansenhaus/Glaskopf/Südbahnhof, Altstadt, Richtsberg und Wehrda 2020 und 2021 jeweils 5.000 Euro von der Universitätsstadt Marburg zur Verfügung gestellt, um Projekte von Bürgerinnen und Bürgern zu finanzieren.
Jede*r Einwohner*in ab 14 Jahre mit Erst- oder Zweitwohnsitz in den jeweiligen Stadtteilen kann Projektideen für den Stadtteil entwickeln und dafür Projektanträge stellen.
Gefördert werden:
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Vernetzung im Stadtteil.
- die Stärkung des Zusammenlebens und die Aktivierung der Einwohnerinnen und Einwohner.
- die Belebung der Stadtteilkultur.
- die Förderung der Identifikation mit dem Stadtteil.
- die Aufwertung des Stadtbilds im Stadtteil.
Projekte werden von Bürgerinnen und Bürgern selbst entwickelt und umgesetzt. Wenn Sie eine Projektidee für Ihren Stadtteil haben, schauen Sie bitte in den Info-Boxen in Ihrem Stadtteil nach, wer die Ansprechpersonen sind und was Sie tun müssen. Die Ansprechpersonen beraten Sie auch gerne bei der Beantragung.
Über die Projektideen und Anträge entscheidet in jedem Stadtteil eine Stadtteiljury. In der Stadtteiljury sind der Ortsbeirat, die Stadtteilgemeinden und weitere Akteure im Stadtteil sowie zufällig ausgewählte Einwohner*innen vertreten. Insgesamt sind in der Stadtteiljury zwischen 9 und 11 Mitglieder. Die Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung der Universitätsstadt Marburg begleitet und unterstützt das Pilotprojekt. Nach zwei Jahren werden die Erfahrungen ausgewertet.
Wenn Sie Fragen haben, schauen Sie in die Info-Box "Häufig gestellte Fragen" weiter unten. Oder schicken Sie eine E-Mail oder rufen uns an. Allgemeine Informationen zum Stadtteilfonds und zum Stadtteilfonds Altstadt gibt die Leiterin des Fachdienstes 72 - Bürger*innenbeteiligung, Dr. Griet Newiger-Addy, in folgendem Interview in der Audioreihe "Das rote Sofa":
Antragstellung:
Das Formular für die Antragstellung finden Sie unter den Downloads.
Der Fördermindestbetrag liegt bei 100 EUR. Der Förderhöchstbetrag sollte 2.500 EUR nicht übersteigen. Über Ausnahmefälle entscheidet die zuständige Stadtteiljury.
Bitte lesen Sie auch die Förderrichtlinie zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Pilotprojekt Stadtteilfonds, welche Sie ebenfalls unter Downloads finden.
Stadtteilfonds Hansenhaus/Glaskopf/Südbahnhof
Schwerpunkt des Stadtteilfonds Hansenhaus/Glaskopf/Südbahnhof ist das Zusammenwachsen im Stadtteil. Neben den allgemeinen Zielen des Stadtteilfonds werden deshalb insbesondere Projekte gefördert, die die Vernetzung und gemeinsame Aktivitäten der Menschen aus allen drei Gebieten stärken.
Termine - Auftakt:
Der Ideen-Brunch für den Stadtteil Hansenhaus/Glaskopf/Südbahnhof fand am Samstag, den 30.11.2019, von 10 bis 14 Uhr in den Räumen der Hansenhausgemeinde e. V., Gerhart-Hauptmann-Straße 1, statt.
Bewilligte Projekte:
1. "Wandernde Bank": Beweglicher Treffpunkt mit Bank und Info-Tafel für die Nachbarschaft
2. Verschönerung des Spielplatzes am Rabenstein
3. Pavillon und Biertischgarnitur für Treffen mit Nachbarn
4. Bücherregal und Schwarzes Brett
5. After-Work-Party für die Nachbarschaft
6. Lange Tafel
7. "Wanderndes Straßenfest"
8. Spiel und Spaß für Kinder
9. Workshop zum Engagement für junge Familien
Alle Projekte freuen sich über weitere tatkräftige Mitsteiter*innen!
Kontakt zu diesen Gruppen erhalten Sie über Frau Wölk oder die Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung
Projektanträge und Fristen:
Projektanträge für die Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus dem Stadtteilfonds Hansenhaus/Glaskopf/Südbahnhof konnten bis zum 31.01.2020 an die Hansenhausgemeinde e.V., Frau Wölk, oder an die Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung eingereicht werden. Es wurden insgesamt 9 Anträge eingereicht.
Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus dem Stadtteilfonds Hansenhaus/Glaskopf/Südbahnhof:
Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel fand statt am Dienstag, den 11.02.2020 in den Räumen der Hansenhausgemeinde (Gerhart-Hauptmann-Schule), Gerhart-Hauptmann-Straße 1. Alle Mittel aus dem Stadtteilfonds wurden vergeben.
Mitglieder der Stadtteiljury Hansenhaus/Glaskopf/Südbahnhof:
Die Mitglieder der Stadtteiljury wurden auf dem Ideen-Brunch am 30.11.2019 ausgelost.
Die Mitglieder sind: 4 per Zufall ausgewählte Bürger*innen des Stadtteils Hansenhaus/Glaskopf/Südbahnhof, jeweils ein*e Vertreter*in der Hansenhausgemeinde, der Initiative Südbahnhof, der Bismarckheringe und der Sportgruppe der Hansenhausgemeinde.
Kontakt zur Stadtteiljury erhalten Sie über die Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung.
Ansprechpersonen:
Hansenhausgemeinde e. V.
Marianne Wölk
Gerhart-Hauptmann-Straße 1,
35039 Marburg
Telefon: 06421 42946
E-Mail: jasonundmedea@iesy.net
Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung
Kontakt siehe Infobox
Stadtteilfonds Altstadt
Für die Vergabe der restlichen Mittel in Höhe von 3.150 Euro können noch Anträge bis zum 30. September 2020 gestellt werden.
Der Stadtteilfonds Altstadt ist eng mit der Erarbeitung des "Zukunftskonzeptes Oberstadt" verzahnt. Neben den allgemeinen Zielen der Projektförderung werden deshalb insbesondere Projekte gefördert , die im Zusammenhang mit der Entwicklung des Zukunftskonzeptes stehen.
Bewilligte Projekte:
1. Ein Oberstadtladen - Bedarfsanalyse als Basisinformation zur eventuellen Gründung eines Ladens
2. Nachbarschaftsförderung
Die Nachbarschaftsförderung wird als Speed-Dating am Mittwoch, den 11.11.2020, von 19:30 bis 20:00, im Stadtteil Altstadt, durchgeführt. Ein Anschreiben von Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies und den Flyer dazu finden alle Einwohner*innen des Stadtteils Altstadt in ihrem Briefkasten oder auf dieser Seite unter Downloads. Werfen Sie den von Ihnen ausgefüllten Flyer Ihren Nachbarn in die Briefkästen oder hängen Sie diesen in Ihrem Wohnhaus aus. Seien Sie gespannt, welche interessanten und netten Nachbarn Sie am 11.11.2020 kennenlernen werden.
Alle Projekte freuen sich über weitere tatkräftige Mitsteiter*innen!
Kontakt zu diesen Gruppen erhalten Sie über die Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung.
Projektanträge und Fristen:
Für die zweite Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus dem Stadtteilfonds Altstadt können noch bis zum 30. September 2020 Anträge an die Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung gestellt werden. Die Kontaktdaten finden Sie unter "Kontakt". Alle notwendigen Formulare finden Sie unter Downloads.
Projektanträge für die erste Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus dem Stadtteilfonds Altstadt konnten bis zum 31. Mai 2020 bei der Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung der Universitätsstadt Marburg eingereicht werden.
Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus dem Stadtteilfonds Altstadt:
Die erste Entscheidung über die Vergabe der Mittel fand am Montag, den 29. Juni 2020, im großen Saal des Bauamts, statt. Auf ihrer Sitzung hat die Stadtteiljury nicht alle Gelder vergeben. Deswegen wird die Stadtteiljury voraussichtlich im Oktober über die Vergabe der restlichen Mittel in Höhe von 3.150 Euro beraten.
Mitglieder der Stadtteiljury Altstadt:
Die Stadtteiljury besteht aus jeweils einer Vertreter*in des Ortsbeirats, der Kirchen in der Altstadt, dem AStA, dem Werbekreis Oberstadt und der BI
Ansprechperson:
Universitätsstadt Marburg
Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung
Sebastian Heidrich
Markt 1, 35037 Marburg
Tel.: 06421 201-1040
E-Mail: marburgmachtmit@marburg-stadt.de
Stadtteilfonds Richtsberg
Für die Vergabe der restlichen Mittel in Höhe von 1.600 Euro können noch Anträge bis zum 15. Oktober 2020 gestellt werden.
Schwerpunkt des Stadtteilfonds Richtsberg ist das Zusammenleben der Menschen im Stadtteil. Neben den allgemeinen Zielen der Projektförderung werden deshalb insbesondere Projekte gefördert , die das Zusammenleben aller Einwohner*innen im Stadtteil stärken.
Termine - Auftakt:
Der Ideen-Brunch für den Stadtteil Richtsberg fand am Samstag, den 25. Januar 2020, von 10 bis 14 Uhr, in den Räumen der Richtsberggemeinde, Am Richtsberg 70 (über Edeka) statt.
Bewilligte Projekte:
1. Unterstützung einer Familienfahrt in den Holidaypark im Sommer 2020: Übernahme der Buskosten
2. Mein eigener Garten
3. Marktplatzmusik
4. LoRaWAN-Infrastruktur für Citizen Science- & SmartCity-Sensorprojekte
Alle Projekte freuen sich über weitere tatkräftige Mitsteiter*innen!
Kontakt zu diesen Gruppen erhalten Sie über Frau Gattinger vom Bewohnernetzwerk für Soziale Fragen e.V. oder die Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung.
Projektanträge und Fristen:
Projektanträge für die dritte Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus dem Stadtteilfonds Richtsberg können bis zum 15. Oktober 2020 an Pia Tana Gattinger vom Bewohnernetzwerk für Soziale Fragen e.V. gestellt werden (Kontakt siehe unten). Alle notwendigen Formulare finden Sie unter Downloads.
Projektanträge für die erste Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus dem Stadtteilfonds Richtsberg konnten bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Für die zweite Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus dem Stadtteilfonds Richtsberg konnten die Anträge bis zum 28. Juni 2020 gestellt werden.
Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus dem Stadtteilfonds Richtsberg:
Die erste Entscheidung über die Vergabe der Mittel fand am Dienstag, den 02. Juni 2020, in den Räumen der Richtsberggemeinde, Am Richtsberg 70, statt. Auf ihrer Sitzung hat die Stadtteiljury nicht alle Gelder vergeben. Die Stadtteiljury hat daher am 03. Juli 2020 erneut über die Vergabe von Mitteln aus dem Stadtteilfonds beraten. Bisher wurden Mittel in Höhe von 3.400 Euro bewilligt. Da noch nicht alle Mittel aus dem Stadtteilfonds Richtsberg vergeben sind, wird die Stadtteiljury Richtsberg voraussichtlich im Oktober über die Vergabe der restlichen Mittel in Höhe von 1.600 Euro beraten.
Mitglieder der Stadtteiljury Richtsberg:
Die Mitglieder der Stadtteiljury wurden auf dem Ideen-Brunch am 25. Januar 2020 ausgelost.
Die Mitglieder sind: 5 per Zufall ausgewählte Bürger*innen des Stadtteils Richtsberg, jeweils ein*e Vertreter*in der Richtsberggemeinde, des Elternbeirats der Astrid-Lindgren-Schule, des Gewerbevereins Richtsberg und des Ortsbeirates Richtsberg.
Kontakt zur Stadtteiljury erhalten Sie über die Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung.
Ansprechperson:
BSF - Bewohnernetzwerk für Soziale Fragen e.V.
Pia Tana Gattinger
Damaschkeweg 96, 35039 Marburg
Tel.: 06421 44122
E-Mail: gattinger@bsf-richtsberg.de
Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung
Kontakt siehe Infobox
Stadtteilfonds Wehrda
Schwerpunkt des Stadtteilfonds Wehrda ist das Zusammenwachsen im Stadtteil. Neben den allgemeinen Zielen der Projektförderung werden deshalb insbesondere Projekte gefördert, die die Vernetzung und gemeinsame Aktivitäten der Menschen aus den verschiedenen Gebieten des Stadtteils stärken.
Termine - Auftakt:
Die Ideen-Konferenz für den Stadtteil Wehrda wurde aufgrund der Corona-Situation verschoben und findet nun für das Jahr 2021 am Freitag, den 02. Oktober 2020 im Bürgerhaus Wehrda, Freiherr-vom-Stein-Straße 1, ab 16.00 Uhr, statt.
Projektanträge und Fristen:
Projektanträge für 2020 können jederzeit bei der Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung gestellt werden (siehe Kontaktdaten rechts).
Mitglieder der Stadtteiljury Wehrda:
Aufgrund der Corona-Krise verschiebt sich auch die Besetzung der Stadtteiljury. Die Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung wird versuchen, über die Ansprache von wichtigen Akteuren im Stadtteil sowie Werbung im Stadtteil Interessierte für die Stadtteiljury zu gewinnen.
Ansprechperson:
Universitätsstadt Marburg
Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung
Sebastian Heidrich
Markt 1, 35037 Marburg
Tel.: 06421 201-1040
E-Mail: marburgmachtmit@marburg-stadt.de
Sammlung von Projektideen
Bürger*innen haben sich in verschiedenen Stadtteilen bereits Gedanken zu möglichen Projekten gemacht. Hier finden Sie eine Sammlung dieser vielen kreativen Ideen. Vielleicht ist auch eine Idee für Sie und Ihren Stadtteil dabei und Sie wollen einen Antrag stellen? Melden Sie sich einfach bei uns, wir beraten Sie gern (Kontaktdaten finden Sie unter Kontakt).
- Organisation eines Netzwerks für persönliche Anliegen
- Durchführung einer Sportveranstaltung für Kinder und Jugendliche
- Organisation eines Sprachtreffs
- Sprachkurse
- Verschönerung eines Platzes
- Verschönerung von Sitzgelegenheiten im Stadtteil
- Erstellung eines Schwarzen Bretts im Stadtteil
- Anti-Müll-Aktion
- Organisation und Durchführung eines Fests der Vielfalt
- Durchführung eines Wettbewerbs "Schönster Balkon / Mietergarten" im Stadtteil
- Organisation einer Kinder- und Familienfahrt
- Rudel-Singen (gemeinsam Singen auf einem zentralen Platz im Stadtteil)
- Durchführung eines Tags der Musik
- Erkundungstour
- Bau von Hochbeeten
- Second Hand Laden
- Bau / Installation von Sitzplätzen
- Organisation einer Kleider-Tausch-Börse
- Verschönerung des Fußballplatzes
- Organisation eines Kulturfests
- Sportangebote
- barrierefreie Zugänge schaffen
- Pflege von Baumscheiben (Erdreich rings um den Stamm eines Baumes)
- Verschönerung eines Spielplatzes
- Organisation eines Fests
- Repair-Café
- Erstellung eines offenen Bücherregals im Stadtteil
- Bau einer Grillhütte für alle
- Organisation eines Workshops (verschiedene Themen denkbar)
- Organisation einer gemeinsamen (Frühstücks-) Tafel
- Quartiersspaziergang
- Stadtteilführung
- After-Work-Party
Häufig gestellte Fragen?
Was ist der Stadtteilfonds?
- Der Stadtteilfonds ist ein Stadtteilbezogenes Budget in Höhe von 5.000 EUR pro Jahr und Stadtteil.
- Er finanziert Projekte von Bürger*innen im Stadtteil.
Er orientiert sich an den Verfügungsfonds im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ im Waldtal und im Stadtwald.
Welche Ziele sollen mit dem Stadtteilfonds erreicht werden?
- Die Engagementstrukturen im Stadtteil sollen unterstützt werden.
- Die Beteiligung und Mitsprache von nicht organisierten Menschen im Stadtteil soll erhöht werden.
Warum ein Pilotprojekt?
- Der Stadtteilfonds wird als Pilotprojekt umgesetzt, um erste Erfahrungen während des Projektes zu sammeln.
- Beteiligt sind an dem Pilotprojekt die Stadtteile Richtsberg, Hansenhaus/Glaskop/Südbahnhof, Wehrda und Altstadt.
- Eine Fortsetzung des Stadtteilfonds und eine Ausdehnung auf andere Stadtteile wird nach Laufzeitende auf Basis der Erfahrungen geprüft.
In welchem Zeitraum steht das Geld zur Verfügung?
- Die zweijährige Pilotphase des Stadtteilfonds ist auf 2020/2021 festgesetzt.
- Das bedeutet, dass für zwei Jahre jeweils 5.000 Euro pro Stadtteil zur Verfügung stehen.
Wer kann Geld beantragen?
- Jede*r Einwohner*in mit Erstwohnsitz im Stadtteil (Abgrenzung auf Basis des Straßenverzeichnisses der Stadt) kann einen Antrag stellen.
- Vereine und Initiativen können über Einzelpersonen Anträge stellen.
- Nicht förderfähig sind Ausgaben für laufende oder bereits geförderte Projekte.
Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?
- Neben Kontaktdaten des*der Antragstellers*in werden u.a. Angaben zu den geplanten Kosten, zum Nutzen für den Stadtteil, zur Projektbeschreibung und zum Zeitraum der Projektumsetzung benötigt.
- Den Projektantrag und alle weiteren Informationen finden Sie unter Downloads.
Wer setzt die Projekte um?
- Die Umsetzung erfolgt durch die Bürger*innen selbst.
Wer entscheidet über die Vergabe der Mittel? An Wen muss ich mich wenden?
- Zur Entscheidung über die Mittelvergabe wird eine Stadtteiljury im Stadtteil eingerichtet.
- Mitglieder sind zentrale Akteure aus dem Stadtteil und zufällig ausgewählte Bürger*innen.
- In der Stadtteiljury arbeiten in der Regel bis zu 9 Personen. Bei der Zusammensetzung soll darauf geachtet werden, dass die zufällig ausgewählten Bürger*innen die Mehrheit in diesem Gremium haben.
- Anträge reichen Sie bei der für den Stadtteil verantwortlichen Person (siehe Abschnitte zu den einzelnen Stadtteilen) oder bei der Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung ein.
Wie unterstützt die Stadtverwaltung die Bürger*innen?
- Die Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung organisiert in jedem Stadtteil mindestens eine Ideenwerkstatt am Anfang der Laufzeit des Stadtteilfonds, stellt die Förderbescheide nach Votum der Stadtteiljury aus und zahlt die Fördergelder aus.
- Wenn gewünscht, moderiert die Koordinierungsstelle die Sitzungen der Stadtteiljury.
- Die Koordinierungsstelle unterstützt die Arbeit des Stadtteilfonds durch Öffentlichkeitsarbeit und steht während der Laufzeit beratend zur Verfügung.
- Die Koordinierungsstelle bietet unterschiedliche Formen des Austauschs und der Vernetzung während der Laufzeit an.
- Die Koordinierungsstelle wertet die Ergebnisse des Stadtteilfonds aus.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung gerne zur Verfügung.