Bei dem Pilotprojekt Stadtteilfonds werden den Stadtteilen Hansenhaus/Glaskopf/Südbahnhof, Altstadt, Richtsberg und Wehrda 2020 bis 2023 jeweils 5.000 Euro pro Jahr von der Universitätsstadt Marburg zur Verfügung gestellt, um Projekte von Bürgerinnen und Bürgern zu finanzieren.
Jede*r Einwohner*in ab 14 Jahre mit Erst- oder Zweitwohnsitz in den jeweiligen Stadtteilen kann Projektideen für den Stadtteil entwickeln und dafür Projektanträge stellen.
Gefördert werden:
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Vernetzung im Stadtteil.
- die Stärkung des Zusammenlebens und die Aktivierung der Einwohnerinnen und Einwohner.
- die Belebung der Stadtteilkultur.
- die Förderung der Identifikation mit dem Stadtteil.
- die Aufwertung des Stadtbilds im Stadtteil.
Projekte werden von Bürgerinnen und Bürgern selbst entwickelt und umgesetzt. Wenn Sie eine Projektidee für Ihren Stadtteil haben, schauen Sie bitte in den Info-Boxen in Ihrem Stadtteil nach, wer die Ansprechpersonen sind und was Sie tun müssen. Die Ansprechpersonen beraten Sie auch gerne bei der Beantragung.
Über die Projektideen und Anträge entscheidet in jedem Stadtteil eine Stadtteiljury. In der Stadtteiljury sind der Ortsbeirat, die Stadtteilgemeinden und weitere Akteure im Stadtteil sowie zufällig ausgewählte Einwohner*innen vertreten. Insgesamt sind in der Stadtteiljury zwischen 9 und 11 Mitglieder. Die Stabsstelle Bürger*innenbeteiligung der Universitätsstadt Marburg begleitet und unterstützt das Pilotprojekt. Nach Ende der Pilotphase werden die Erfahrungen ausgewertet.
Wenn Sie Fragen haben, schauen Sie in die Info-Box "Häufig gestellte Fragen" weiter unten. Oder schicken Sie eine E-Mail oder rufen uns an. Allgemeine Informationen zum Stadtteilfonds und zum Stadtteilfonds Altstadt gibt die Leiterin der Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung, Dr. Griet Newiger-Addy, in folgendem Interview in der Audioreihe "Das rote Sofa":
Antragstellung:
Das Formular für die Antragstellung finden Sie unter den Downloads.
Der Fördermindestbetrag liegt bei 100 EUR. Der Förderhöchstbetrag sollte 2.500 EUR nicht übersteigen. Über Ausnahmefälle entscheidet die zuständige Stadtteiljury.
Bitte lesen Sie auch die Förderrichtlinie zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Pilotprojekt Stadtteilfonds, welche Sie ebenfalls unter Downloads finden.
Stadtteilfonds Hansenhaus/Glaskopf/Südbahnhof
Schwerpunkt des Stadtteilfonds Hansenhaus/Glaskopf/Südbahnhof ist das Zusammenwachsen im Stadtteil. Neben den allgemeinen Zielen des Stadtteilfonds werden deshalb insbesondere Projekte gefördert, die die Vernetzung und gemeinsame Aktivitäten der Menschen aus allen drei Gebieten stärken.
Bisher bewilligte Projekte:
- Bücher-Tausch-Schrank
- Pubquiz
- gemeinsame Freizeit im Stadtteil
- Workshop zur Vernetzung im Stadtteil
- Spiel und Spaß für Kinder
- Workshop zum Engagement für junge Familien
- Familienförderung
- Aufbau einer Spielebox auf einem Spielplatz
Kontakt zu diesen Projekten erhalten Sie über die Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung.
Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus dem Stadtteilfonds Hansenhaus/Glaskopf/Südbahnhof:
Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel trifft die Stadtteiljury Hansenhaus/Glaskopf/Südbahnhof.
Mitglieder der Stadtteiljury Hansenhaus/Glaskopf/Südbahnhof:
Die Mitglieder der Stadtteiljury sind 6 zufällig ausgewählte Bürger*innen aus dem Gebiet Hansenhaus/Glaskopf/Südbahnhof und jeweils ein*e Vertreter*in der Hansenhausgemeinde, der Initiative Südbahnhof, von TerraTech, vom Familienzentrum sowie der Evangelischen Kirchgemeinde Lukas und Paulus.
Ansprechpersonen:
Hansenhausgemeinde e. V.
Marianne Wölk
Gerhart-Hauptmann-Straße 1,
35039 Marburg
Telefon: 06421 42946
E-Mail: jasonundmedea@iesy.net
Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung
Kontakt siehe Infobox
Stadtteilfonds Altstadt
Der Stadtteilfonds Altstadt ist eng mit der Umsetzung des "Zukunftskonzeptes Oberstadt" verzahnt. Neben den allgemeinen Zielen der Projektförderung werden deshalb insbesondere Projekte gefördert, die der Umsetzung des Zukunftskonzeptes dienen.
Bisher bewilligte Projekte:
- Ein Oberstadtladen - Bedarfsanalyse als Basisinformation zur eventuellen Gründung eines Ladens
- Nachbarschaftsförderung
- Kinderflohmarkt
- Kreativmarkt
- Tisch der Kulturen
- Urban Gardening
Kontakt zu diesen Projekten erhalten Sie über die Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung.
Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus dem Stadtteilfonds Altstadt:
Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel trifft die Stadtteiljury Altstadt.
Mitglieder der Stadtteiljury Altstadt:
Die Stadtteiljury besteht aus jeweils einer Vertreter*in des Ortsbeirats, der Kirchen in der Altstadt, dem AStA, dem Werbekreis Oberstadt und der BI
Ansprechperson:
Magistrat der Universitätsstadt Marburg
Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung
Sebastian Heidrich
Markt 1, 35037 Marburg
Tel.: 06421 201-1040
E-Mail: marburgmachtmit@marburg-stadt.de
Anprechperson:
Magistrat der Universitätsstadt Marburg
Stabsstelle 15 – Stadt- und Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und Statistik
Nadine Kümmel
Quartiersmanagerin Marburger Oberstadt
Barfüßerstr. 50, 35037 Marburg
Tel.: 06421 201-2010
E-Mail:oberstadt@marburg-stadt.de
Stadtteilfonds Richtsberg
Schwerpunkt des Stadtteilfonds Richtsberg ist das Zusammenleben der Menschen im Stadtteil. Neben den allgemeinen Zielen der Projektförderung werden deshalb insbesondere Projekte gefördert , die das Zusammenleben aller Einwohner*innen im Stadtteil stärken.
Bisher bewilligte Projekte:
- Unterstützung einer Familienfahrt in den Holidaypark im Sommer 2020: Übernahme der Buskosten
- Mein eigener Garten
- Marktplatzmusik
- LoRaWAN-Infrastruktur für Citizen Science- & SmartCity-Sensorprojekte
- Bollerwagen und Klappstühle mit Tisch
- Offener Spielenachmittag
- Richtsberg Adventsleuchten
Kontakt zu diesen Projekten erhalten Sie über Frau Gattinger vom Bewohnernetzwerk für Soziale Fragen e.V. oder die Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung.
Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus dem StadtteilfondsRichtsberg:
Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel trifft die Stadtteiljury Altstadt.
Mitglieder der Stadtteiljury Richtsberg:
Mitglieder der Stadtteiljury Richtsberg sind 5 per Zufall ausgewählte Bürger*innen des Stadtteils Richtsberg, jeweils ein*e Vertreter*in der Richtsberggemeinde, des Elternbeirats der Astrid-Lindgren-Schule, des Gewerbevereins Richtsberg und des Ortsbeirates Richtsberg.
Kontakt zur Stadtteiljury erhalten Sie über die Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung.
Ansprechperson:
BSF - Bewohnernetzwerk für Soziale Fragen e.V.
Pia Tana Gattinger
Damaschkeweg 96, 35039 Marburg
Tel.: 06421 44122
E-Mail: gattinger@bsf-richtsberg.de
Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung
Kontakt siehe Infobox
Stadtteilfonds Wehrda
Schwerpunkt des Stadtteilfonds Wehrda ist das Zusammenwachsen im Stadtteil. Neben den allgemeinen Zielen der Projektförderung werden deshalb insbesondere Projekte gefördert, die die Vernetzung und gemeinsame Aktivitäten der Menschen aus den verschiedenen Gebieten des Stadtteils stärken.
Bisher bewilligte Projekte:
- Gemeinschaftsgarten
- Blindai Do Marburg - inklusive Selbstverteidigung für Menschen mit und ohne Handicap - Sehschädigung
- Öffentlicher „Bücherschrank“
- Wehrdaer Nachbarschaftsmarkt
- Stadtteil- und Familienfest
- Bolderwagen für den Friedhof
- Sitzbänke
- Gesangsworkshop
- Mitmachgarten
- Wehrdaer Kinderacker
Kontakt zu diesen Projekten erhalten Sie über die Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung.
Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus dem Stadtteilfonds Wehrda:
Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel trifft die Stadtteiljury Wehrda.
Mitglieder der Stadtteiljury Wehrda:
Mitglieder der
Stadtteiljury sind Vertreter*innen von Ortsbeirat, Kinderzentrum Weißer Stein, der
Initiative "Wehrda ist bunt", dem Förderverein Waldschule, dem
Familienzentrum Gedankenspiel, dem bsj - Wehrda sowie zufällig ausgewählte Bürger*innen.
Ansprechperson:
Universitätsstadt Marburg
Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung
Sebastian Heidrich
Markt 7, 35037 Marburg
Tel.: 06421 201-1040
E-Mail: marburgmachtmit@marburg-stadt.de
Sammlung von Projektideen
Bürger*innen haben sich in verschiedenen Stadtteilen bereits Gedanken zu möglichen Projekten gemacht. Hier finden Sie eine Sammlung dieser vielen kreativen Ideen. Vielleicht ist auch eine Idee für Sie und Ihren Stadtteil dabei und Sie wollen einen Antrag stellen? Melden Sie sich einfach bei uns, wir beraten Sie gern (Kontaktdaten finden Sie unter Kontakt).
- Organisation eines Netzwerks für persönliche Anliegen
- Durchführung einer Sportveranstaltung für Kinder und Jugendliche
- Organisation eines Sprachtreffs
- Sprachkurse
- Verschönerung eines Platzes
- Verschönerung von Sitzgelegenheiten im Stadtteil
- Erstellung eines Schwarzen Bretts im Stadtteil
- Anti-Müll-Aktion
- Organisation und Durchführung eines Fests der Vielfalt
- Durchführung eines Wettbewerbs "Schönster Balkon / Mietergarten" im Stadtteil
- Organisation einer Kinder- und Familienfahrt
- Rudel-Singen (gemeinsam Singen auf einem zentralen Platz im Stadtteil)
- Durchführung eines Tags der Musik
- Erkundungstour
- Bau von Hochbeeten
- Second Hand Laden
- Bau / Installation von Sitzplätzen
- Organisation einer Kleider-Tausch-Börse
- Verschönerung des Fußballplatzes
- Organisation eines Kulturfests
- Sportangebote
- barrierefreie Zugänge schaffen
- Pflege von Baumscheiben (Erdreich rings um den Stamm eines Baumes)
- Verschönerung eines Spielplatzes
- Organisation eines Fests
- Repair-Café
- Erstellung eines offenen Bücherregals im Stadtteil
- Bau einer Grillhütte für alle
- Organisation eines Workshops (verschiedene Themen denkbar)
- Organisation einer gemeinsamen (Frühstücks-) Tafel
- Quartiersspaziergang
- Stadtteilführung
- After-Work-Party
Häufig gestellte Fragen?
Was ist der Stadtteilfonds?
- Der Stadtteilfonds ist ein Stadtteilbezogenes Budget in Höhe von 5.000 EUR pro Jahr und Stadtteil.
- Er finanziert Projekte von Bürger*innen im Stadtteil.
-
Er orientiert sich an den Verfügungsfonds im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ im Waldtal und im Stadtwald.
Welche Ziele sollen mit dem Stadtteilfonds erreicht werden?
- Die Engagementstrukturen im Stadtteil sollen unterstützt werden.
- Die Beteiligung und Mitsprache von nicht organisierten Menschen im Stadtteil soll erhöht werden.
Warum ein Pilotprojekt?
- Der Stadtteilfonds wird als Pilotprojekt umgesetzt, um erste Erfahrungen während des Projektes zu sammeln.
- Beteiligt sind an dem Pilotprojekt die Stadtteile Richtsberg, Hansenhaus/Glaskop/Südbahnhof, Wehrda und Altstadt.
- Eine Fortsetzung des Stadtteilfonds und eine Ausdehnung auf andere Stadtteile wird nach Laufzeitende auf Basis der Erfahrungen geprüft.
In welchem Zeitraum steht das Geld zur Verfügung?
- Die Pilotphase des Stadtteilfonds ist auf 2020-2023 festgesetzt.
- Das bedeutet, dass für drei Jahre jeweils 5.000 Euro pro Stadtteil zur Verfügung stehen.
Wer kann Geld beantragen?
- Jede*r Einwohner*in mit Erstwohnsitz im Stadtteil (Abgrenzung auf Basis des Straßenverzeichnisses der Stadt) kann einen Antrag stellen.
- Vereine und Initiativen können über Einzelpersonen Anträge stellen.
- Nicht förderfähig sind Ausgaben für laufende oder bereits geförderte Projekte.
- Genaueres entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?
- Neben Kontaktdaten des*der Antragstellers*in werden u.a. Angaben zu den geplanten Kosten, zum Nutzen für den Stadtteil, zur Projektbeschreibung und zum Zeitraum der Projektumsetzung benötigt.
- Den Projektantrag und alle weiteren Informationen finden Sie unter Downloads.
Wer setzt die Projekte um?
- Die Umsetzung erfolgt durch die Bürger*innen selbst.
Wer entscheidet über die Vergabe der Mittel? An Wen muss ich mich wenden?
- Zur Entscheidung über die Mittelvergabe wird eine Stadtteiljury im Stadtteil eingerichtet.
- Mitglieder sind zentrale Akteure aus dem Stadtteil und zufällig ausgewählte Bürger*innen.
- In der Stadtteiljury arbeiten in der Regel bis zu 9 Personen. Bei der Zusammensetzung soll darauf geachtet werden, dass die zufällig ausgewählten Bürger*innen die Mehrheit in diesem Gremium haben.
- Anträge reichen Sie bei der für den Stadtteil verantwortlichen Person (siehe Abschnitte zu den einzelnen Stadtteilen) oder bei der Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung ein.
Wie unterstützt die Stadtverwaltung die Bürger*innen?
- Die Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung organisiert in jedem Stadtteil Ideensammlungen (analog oder digital), stellt die Förderbescheide nach Votum der Stadtteiljury aus und zahlt die Fördergelder aus.
- Wenn gewünscht, moderiert die Stabsstelle die Sitzungen der Stadtteiljury.
- Die Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung unterstützt die Arbeit des Stadtteilfonds durch Öffentlichkeitsarbeit und steht während der Laufzeit beratend zur Verfügung.
- Die Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung bietet unterschiedliche Formen des Austauschs und der Vernetzung während der Laufzeit an.
- Die Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung wertet die Ergebnisse des Stadtteilfonds aus.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung gerne zur Verfügung.