Pilotprojekt Stadtteilfonds

Bei dem Pilotprojekt Stadtteilfonds werden den Stadtteilen Hansenhaus/Glaskopf/Südbahnhof, Altstadt, Richtsberg und Wehrda 2020 bis 2023 jeweils 5.000 Euro pro Jahr von der Universitätsstadt Marburg zur Verfügung gestellt, um Projekte von Bürgerinnen und Bürgern zu finanzieren.

Jede*r Einwohner*in ab 14 Jahre mit Erst- oder Zweitwohnsitz in den jeweiligen Stadtteilen kann Projektideen für den Stadtteil entwickeln und dafür Projektanträge stellen. 

Gefördert werden:

  • die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Vernetzung im Stadtteil.
  • die Stärkung des Zusammenlebens und die Aktivierung der Einwohnerinnen und Einwohner. 
  • die Belebung der Stadtteilkultur.
  • die Förderung der Identifikation mit dem Stadtteil.
  • die Aufwertung des Stadtbilds im Stadtteil. 

Projekte werden von Bürgerinnen und Bürgern selbst entwickelt und umgesetzt. Wenn Sie eine Projektidee für Ihren Stadtteil haben, schauen Sie bitte in den Info-Boxen in Ihrem Stadtteil nach, wer die Ansprechpersonen sind und was Sie tun müssen. Die Ansprechpersonen beraten Sie auch gerne bei der Beantragung.

Über die Projektideen und Anträge entscheidet in jedem Stadtteil eine Stadtteiljury. In der Stadtteiljury sind der Ortsbeirat, die Stadtteilgemeinden und weitere Akteure im Stadtteil sowie zufällig ausgewählte Einwohner*innen vertreten. Insgesamt sind in der Stadtteiljury zwischen 9 und 11 Mitglieder. Die Stabsstelle Bürger*innenbeteiligung der Universitätsstadt Marburg begleitet und unterstützt das Pilotprojekt. Nach Ende der Pilotphase werden die Erfahrungen ausgewertet.

Wenn Sie Fragen haben, schauen Sie in die Info-Box "Häufig gestellte Fragen" weiter unten. Oder schicken Sie eine E-Mail oder rufen uns an. Allgemeine Informationen zum Stadtteilfonds und zum Stadtteilfonds Altstadt gibt die Leiterin der Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung, Dr. Griet Newiger-Addy, in folgendem Interview in der Audioreihe "Das rote Sofa": 

Antragstellung:
Das Formular für die Antragstellung finden Sie unter den Downloads. 
Der Fördermindestbetrag liegt bei 100 EUR. Der Förderhöchstbetrag sollte 2.500 EUR nicht übersteigen. Über Ausnahmefälle entscheidet die zuständige Stadtteiljury.

Bitte lesen Sie auch die Förderrichtlinie zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Pilotprojekt Stadtteilfonds, welche Sie ebenfalls unter Downloads finden.