Bebauungsplan "Gewerbegebiet Görzhäuser Hof III"
Letzte Aktualisierung: 01.07.2024, 12:28 Uhr

Das Plangebiet stellt heute ein „Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe“ im Regionalplan Mittelhessen 2010 dar und soll für die Nutzungen von Gewerbe und Industrie beplant werden. Das Gebiet dient der weiteren Entwicklung der Universitätsstadt Marburg als Pharmastandort. Das Ziel für Marburg ist bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden. Als Leuchtturmprojekt soll der Pharmastandort Impulsgeber mit besonderer überregionaler Bedeutung werden. Die klimagebrechte Gestaltung unterstützt die Zielsetzung „Klimaneutralität 2030“ der Universitätsstadt Marburg. Der zukünftige Standort soll möglichst klimaneutral sein. Das ca. 18 ha große Planungsareal befindet sich im Stadtteil Michelbach-Görzhäuser Hof der Universitätsstadt Marburg nördlich des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes (Görzhäuser Hof I + II).

Zuständiger Fachdienst

Federführung: 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz; Weitere Fachdienste: 72 - Bürger*innenbeteiligung, 66 - Tiefbau, SEG

Schwerpunktthemen

Bauen / Wohnen / Stadtplanung, Mobilität / Verkehr, Wirtschaft / Arbeit

Betroffenes Gebiet

Michelbach

Zeitrahmen, aktueller Bearbeitungsstand und weitere Bearbeitungsschritte

Der Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung war im Dezember 2021. Die Beauftragung eines Planungsbüros fand Ende 2022 statt. Die beteiligten Akteure trafen sich in regelmäßigen Terminen zu Abstimmungen (Jour Fixe), die als Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplanvorentwurfes dienten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) findet vom 06.03. bis 19.04.2024 statt. Eingegangene Stellungnahmen werden geprüft und fließen ggf. in die Überarbeitung des Vorentwurfs ein. Der weiter ausgearbeitete und um noch fehlende Punkte ergänzte Entwurf wird Herbst 2024 in die Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 überführt. Hierfür bedarf es einen Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung. Die Dauer der Offenlage wird ebenfalls 4 Wochen betragen. Nach Sichtung und Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen wird eine sog. Abwägung durchgeführt, in der der Umgang und die Berücksichtigung dieser in der Planung beschrieben wird. Der Satzungsbeschluss soll dann ebenfalls durch die Stadtverordnetenversammlung herbeigeführt werden. Dies ist im 1. Quartal 2025 vorgesehen. Für die Flächennutzungsplanänderung, die im Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchgeführt wird, bedarf es einer Genehmigung durch das Regierungspräsidium Gießen. Für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Höhere Verwaltungsbehörde besteht eine Frist von einem Monat.

Voraussichtliche Kosten des Vorhabens

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Politische Beschlussgrundlage(n)

Aufstellungsbeschluss VO/0418/2021 https://www.marburg.de/allris/vo020?VOLFDNR=1000406&refresh=false

Formelle Bürger*innenbeteiligung

Gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung.

Freiwillige Bürger*innenbeteiligung

Über die gesetzlich vorgeschriebene Bürger*innenbeteiligung hinaus fand im März 2023 eine Vorstellung der Planungsgruppe sowie der Konzeption für das Baugebiet im Ortsbeirat statt. Im Juni 2023 wurde der Ortsteil Michelbach zu einem Workshop mit Kleingruppen eingeladen, in dem die Anliegen, Bedenken und Anregungen der Bewohner*innen aufgegriffen und für die weitere Planung als eine Grundlage dienen sollten.

Ansprechpartner*in

FD 61, Bernd Nützel (06421/201-1646; bernd.nuetzel@marburg-stadt.de) FD 61, Florian Berkenkamp (06421/201-2067; florian.berkenkamp@marburg-stadt.de) FD 61 Manuela Klug (06421/201-1643; manuela.klug@marburg-stadt.de)