Das Plangebiet stellt heute ein „Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe“ im Regionalplan Mittelhessen 2010 dar und soll für die Nutzungen von Gewerbe und Industrie beplant werden. Hierfür soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Plangebiet befindet sich aktuell im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch und dient der weiteren Entwicklung der Universitätsstadt Marburg als Pharmastandort. Das Ziel für Marburg ist bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden. Als Leuchtturmprojekt soll der Pharmastandort Impulsgeber mit besonderer überregionaler Bedeutung werden. Die klimagerechte Gestaltung unterstützt die Zielsetzung „Klimaneutralität 2030“ der Universitätsstadt Marburg. Der zukünftige Standort soll möglichst klimaneutral sein. Das ca. 18 ha große Planungsareal befindet sich im Stadtteil Michelbach-Görzhauser Hof der Universitätsstadt Marburg nördlich des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes (Görzhäuser Hof I + II).
Zuständiger Fachdienst
Federführung: 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz; Weitere Fachdienste: 72 - Bürger*innenbeteiligung, 66 - Tiefbau, SEG
Schwerpunktthemen
Bauen / Wohnen / Stadtplanung, Mobilität / Verkehr, Wirtschaft / Arbeit
Betroffenes Gebiet
Michelbach
Zeitrahmen, aktueller Bearbeitungsstand und weitere Bearbeitungsschritte
Der
Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung war im Dezember 2021. Die
Beauftragung eines Planungsbüros fand Ende 2022 statt. Die beteiligten Akteure
trafen sich in regelmäßigen Terminen zu Abstimmungen (Jour Fixe), die als
Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplanvorentwurfes dienten. Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
findet vom 06.03. bis 19.04.2024 statt. Eingegangene Stellungnahmen werden
geprüft und fließen ggf. in die Überarbeitung des Vorentwurfs ein. Der weiter
ausgearbeitete und um noch fehlende Punkte ergänzte Entwurf wird Herbst 2024
in die Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 überführt. Hierfür bedarf es einen
Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung. Die Dauer der Offenlage wird
ebenfalls 4 Wochen betragen. Nach Sichtung und Prüfung der eingegangenen
Stellungnahmen wird eine sog. Abwägung durchgeführt, in der der Umgang und die
Berücksichtigung dieser in der Planung beschrieben wird. Der Satzungsbeschluss
soll dann ebenfalls durch die Stadtverordnetenversammlung herbeigeführt
werden. Dies ist im 1. Quartal 2025 vorgesehen. Für die
Flächennutzungsplanänderung, die im Parallelverfahren nach § 8 BauGB
durchgeführt wird, bedarf es einer Genehmigung durch das Regierungspräsidium
Gießen. Für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Höhere
Verwaltungsbehörde besteht eine Frist von einem Monat.
Voraussichtliche Kosten des Vorhabens
Kosten für Umweltbericht und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag.
Politische Beschlussgrundlage(n)
Formelle Bürger*innenbeteiligung
Gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung.
Freiwillige Bürger*innenbeteiligung
Ansprechpartner*in