2. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 2/1 "Gebiet Rosenstraße"
Letzte Aktualisierung: 01.07.2024, 11:58 Uhr

Ziel der vorgesehenen 2. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 2/1 "Gebiet Rosenstraße" (1980) ist primär die Schaffung von Planungsrecht für die Neubebauung des Grundstücks Rosenstraße 2 (ehemaliger Edeka-Einkaufsmarkt) mit einem neuen Lebensmittelmarkt und daran angegliedertem Wohnungsbau.

Zuständiger Fachdienst

Federführung: 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Schwerpunktthemen

Bauen / Wohnen / Stadtplanung

Betroffenes Gebiet

Kernstadt

Zeitrahmen, aktueller Bearbeitungsstand und weitere Bearbeitungsschritte

Eine Entwurfsplanung für den Lebensmittelmarkt mit Wohnungsbau liegt seitens des durch den Investor beauftragten Architekturbüros vor. Das Projekt wurde bereits im Gestaltungsbeirat erörtert. Ein von Bauherrenseite beauftragtes Planungsbüro erstellt den Bebauungsplanentwurf; die Umsetzung wird über einen städtebaulichen Vertrag geregelt. In Abhängigkeit von der Vorlage des Bebauungsplanvorentwurfes ist der Aufstellungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung und die anschließende frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen.

Voraussichtliche Kosten des Vorhabens

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Politische Beschlussgrundlage(n)

Magistratsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit städtebaulichem Vertrag vom 18.07.2022 VO/0821/2022 und Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2022 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2/1, 2. Änderung "Rosenstraße" VO 1026/2022

Formelle Bürger*innenbeteiligung

Vorgesehen ist ein reguläres Bauleitplanverfahren mit den beiden Beteiligungsstufen Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Freiwillige Bürger*innenbeteiligung

Nicht vorgesehen.

Ansprechpartner*in

FD 61 Stadtplanung und Denkmalschutz, Monika Brüning, Tel. 201-1657, monika.bruening@marburg-stadt.de