Ziel der vorgesehenen 2. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 2/1 "Gebiet Rosenstraße" (1980) ist primär die Schaffung von Planungsrecht für die Neubebauung des Grundstücks Rosenstraße 2 (ehemaliger Edeka-Einkaufsmarkt) mit einem neuen Lebensmittelmarkt und daran angegliedertem Wohnungsbau.
Zuständiger Fachdienst
Federführung: 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
Schwerpunktthemen
Bauen / Wohnen / Stadtplanung
Betroffenes Gebiet
Kernstadt
Zeitrahmen, aktueller Bearbeitungsstand und weitere Bearbeitungsschritte
Eine Entwurfsplanung für den Lebensmittelmarkt mit Wohnungsbau liegt seitens des durch den Investor beauftragten Architekturbüros vor. Das Projekt wurde bereits im Gestaltungsbeirat erörtert. Ein von Bauherrenseite beauftragtes Planungsbüro erstellt den Bebauungsplanentwurf; die Umsetzung wird über einen städtebaulichen Vertrag geregelt. In Abhängigkeit von der Vorlage des Bebauungsplanvorentwurfes ist der Aufstellungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung und die anschließende frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen.
Voraussichtliche Kosten des Vorhabens
/
Politische Beschlussgrundlage(n)
Formelle Bürger*innenbeteiligung
Vorgesehen ist ein reguläres Bauleitplanverfahren mit den beiden Beteiligungsstufen Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Freiwillige Bürger*innenbeteiligung
Nicht vorgesehen.
Ansprechpartner*in
FD 61 Stadtplanung und Denkmalschutz, Monika Brüning, Tel. 201-1657, monika.bruening@marburg-stadt.de