Der Stadtbusverkehr in der Universitätsstadt Marburg soll zur Attraktivitätssteigerung und zur Erreichung der Klimaneutralität auf rein elektrische Antriebe umgestellt, mit einer entsprechenden Ladeinfrastruktur ausgestattet und durch den Einsatz von Doppelgelenkbussen u.a. in der Verkehrsspitze erweitert werden. Ein wesentlicher Teil der Ladeinfrastruktur soll in Form eines partiellen Oberleitungssystems errichtet werden, um neben der Ladung der Batterie auch die notwendige Traktionsenergie für die besonderen topografischen Anforderungen im Liniennetz der Universitätsstadt Marburg zur Verfügung zu stellen. Das Vorhaben soll nach § 9 PBefG in Verbindung mit den §§ 41,28 PBefG genehmigt werden. Zur Genehmigung soll ein Planfeststellungsbeschluss bei der zuständigen Behörde erwirkt werden, um im Rahmen der Vorhabenzulassung alle anderen zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen behördlichen Entscheidungen, insbesondere öffentliche-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen zu bündeln.
Zuständiger Fachdienst
Federführung: Stadtwerke Marburg Consult GmbH; Weiterer Fachdienst: Stabsstelle 15 Stadt- und Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und Statistik
Schwerpunktthemen
Bauen / Wohnen / Stadtplanung, Mobilität / Verkehr, Umwelt / Klima / Grünflächen, Wirtschaft / Arbeit, Bürger*innenbeteiligung
Betroffenes Gebiet
Kernstadt
Zeitrahmen, aktueller Bearbeitungsstand und weitere Bearbeitungsschritte
Das Vorhaben soll vom 31.08.2021 bis zum
31.12.2024 durchgeführt werden. Zur Prüfung der Sinnhaftigkeit und der
Förderwürdigkeit des Einsatzes von Batterie-Oberleitungsbussen in der
Universitätsstadt Marburg wurde in 2018 im Auftrag des BMVI durch das
Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung (ISI)/Karlsruhe eine
Machbarkeitsstudie erstellt. Diese Studie kommt zusammenfassend zu folgenden
Ergebnissen: a) Detailanalysen haben gezeigt, dass bei topographisch anspruchsvollen
Linien der Einsatz von Batterie-Oberleitungsbussen sinnvoll und machbar ist,
wenn derartige Linien 30 – 50 % der Fahrstrecke mit Oberleitung ausgestattet
werden, b) Linien mit hohem Fahrgastaufkommen und schwerer Topographie können
technisch nur unzuverlässig mit reinen Batteriebussen gefahren werden. Beim
Laden nur über Nacht (Depot-Lader) ist ein rein elektrischer Betrieb mit den
betrieblich erforderlichen Reichweiten und Kapazitäten nicht möglich und c)
sprechen zudem die Betriebszuverlässigkeit und eine spätere
Kapazitätsausweitung für den Batterie-Oberleitungsbus. Ein Umstieg auf größere
Doppelgelenkfahrzeuge ist nach gegenwärtigem Stand der Technik nur mit einem
Batterie-Oberleitungsbus-System realisierbar. Zur Erstellung der Planunterlagen
für das notwendige Planfeststellungsverfahren wurde zu Beginn des Jahres 2021
eine entsprechende EU-weite Bekanntmachung über entsprechende Planungs- und
Untersuchungsleistungen durchgeführt. Die Vergabe dieser Dienstleistungen
erfolgte am 30.07.2021. Z.Zt. werden von der beauftragten Planungsgesellschaft
die notwendigen Planungsgrundlagen und Fachgutachten erarbeitet. Die Vorlage des
Antrags auf Plangenehmigung bei der Genehmigungsbehörde ist bis zur KW42.2023
geplant. Zwischenzeitlich sind in 2023 politische Beschlüsse zur konkreten Ausführung
der Oberleitungsinfrastruktur, zur Ausgestaltung der projektbegleitenden Öffentlichkeits-/Bürger*innenbeteiligung
und zum endgültigen Antrag auf Plangenehmigung vorgesehen. Parallel dazu findet
ebenfalls in 2023 in Absprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde eine
Antragskonferenz, als Teil einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung im
Genehmigungsverfahren, mit den Trägern öffentlicher Belange statt. Diese dient
dazu, von Behörden, Vereinigungen, etc. und der interessierten Öffentlichkeit Hinweise
zum Untersuchungsrahmen auf der Basis des erarbeiteten Entwurfs der
Genehmigungsunterlage zu erhalten. Die Hinweise aus der
Öffentlichkeit-/Bürger*innenbeteiligung und der Antragskonferenz dienen der
Vervollständigung der Antragsunterlagen auf Planfeststellung, welche vor
Antragsstellung durch die politischen Gremien der Stadt genehmigt werden. Daran
schließt sich gemäß Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) ein
Anhörungsverfahren an, welches im positiven Fall mit dem
Planfeststellungsbeschluss endet. Als Mindestdauer für das Anhörungsverfahren
ist mit 13 Monaten zu rechnen, mithin wird mit einem Abschluss des Vorhabens zum
Ende 2024 gerechnet. Das Planfeststellungsverfahren beim RP Gießen läuft seit November 2023. Feststellung wird im Q3/Q4 2024 erwartet.
Voraussichtliche Kosten des Vorhabens
1,5 Mio. EUR
Mit Bescheid vom 22.12.2020 wurde der Universitätsstadt
Marburg für das Vorhaben eine Zuwendung aus dem Bundeshaushalt in Höhe von
1.519.750,00 EUR zugesagt.
Politische Beschlussgrundlage(n)
VO/0135/2021 vom 15.06.2021 zur Beauftragung eines Fachbüros für die Erstellung einer Genehmigungsplanung und der Begleitung der Prozesse für ein Planfeststellungsverfahren zum Bau und Betrieb einer partiellen Oberleitung für Batterie-Oberleitungsbusse in der Universitätsstadt Marburg durch den Magistrat. VO/0136/2021 vom 15.06.2021 zum Plangenehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb einer partiellen Oberleitung für Batterie-Oberleitungsbusse (BOB-Projekt) in der Universitätsstadt Marburg durch die Stadtverordnetenversammlung.
Freiwillige Bürger*innenbeteiligung
Die Durchführung einer freiwilligen
Bürger*innenbeteiligung ist mit Informationsveranstaltungen und einem
Online-Dialog ab dem ersten Quartal 2023 vorgesehen. Zur Planung- und Unterstützung der
Bürger*innenbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Durchführung des
Planfeststellungsverfahrens wurde zum Jahreswechsel 2021/2022 eine beschränkte
Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die Vergabe dieser
Dienstleistungen erfolgte am 19.09.2022.
Ansprechpartner*in
Stadtwerke Marburg Consult GmbH, Rau,
Christoph, 06421-205342, christoph.rau@swmr.de und Stabsstelle 15 Stadt- und
Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und Statistik, Schönemann, Jana,
06421-2011278, jana.schoenemann@marburg-stadt.de