Planfeststellungsverfahren Umstellung ausgewählter Buslinien auf Batterie-Oberle
Letzte Aktualisierung: 01.07.2024, 14:59 Uhr

Der Stadtbusverkehr in der Universitätsstadt Marburg soll zur Attraktivitätssteigerung und zur Erreichung der Klimaneutralität auf rein elektrische Antriebe umgestellt, mit einer entsprechenden Ladeinfrastruktur ausgestattet und durch den Einsatz von Doppelgelenkbussen u.a. in der Verkehrsspitze erweitert werden. Ein wesentlicher Teil der Ladeinfrastruktur soll in Form eines partiellen Oberleitungssystems errichtet werden, um neben der Ladung der Batterie auch die notwendige Traktionsenergie für die besonderen topografischen Anforderungen im Liniennetz der Universitätsstadt Marburg zur Verfügung zu stellen. Das Vorhaben soll nach § 9 PBefG in Verbindung mit den §§ 41,28 PBefG genehmigt werden. Zur Genehmigung soll ein Planfeststellungsbeschluss bei der zuständigen Behörde erwirkt werden, um im Rahmen der Vorhabenzulassung alle anderen zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen behördlichen Entscheidungen, insbesondere öffentliche-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen zu bündeln.

Zuständiger Fachdienst

Federführung: Stadtwerke Marburg Consult GmbH; Weiterer Fachdienst: Stabsstelle 15 Stadt- und Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und Statistik

Schwerpunktthemen

Bauen / Wohnen / Stadtplanung, Mobilität / Verkehr, Umwelt / Klima / Grünflächen, Wirtschaft / Arbeit, Bürger*innenbeteiligung

Betroffenes Gebiet

Kernstadt

Zeitrahmen, aktueller Bearbeitungsstand und weitere Bearbeitungsschritte

Das Vorhaben soll vom 31.08.2021 bis zum 31.12.2024 durchgeführt werden. Zur Prüfung der Sinnhaftigkeit und der Förderwürdigkeit des Einsatzes von Batterie-Oberleitungsbussen in der Universitätsstadt Marburg wurde in 2018 im Auftrag des BMVI durch das Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung (ISI)/Karlsruhe eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese Studie kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen: a) Detailanalysen haben gezeigt, dass bei topographisch anspruchsvollen Linien der Einsatz von Batterie-Oberleitungsbussen sinnvoll und machbar ist, wenn derartige Linien 30 – 50 % der Fahrstrecke mit Oberleitung ausgestattet werden, b) Linien mit hohem Fahrgastaufkommen und schwerer Topographie können technisch nur unzuverlässig mit reinen Batteriebussen gefahren werden. Beim Laden nur über Nacht (Depot-Lader) ist ein rein elektrischer Betrieb mit den betrieblich erforderlichen Reichweiten und Kapazitäten nicht möglich und c) sprechen zudem die Betriebszuverlässigkeit und eine spätere Kapazitätsausweitung für den Batterie-Oberleitungsbus. Ein Umstieg auf größere Doppelgelenkfahrzeuge ist nach gegenwärtigem Stand der Technik nur mit einem Batterie-Oberleitungsbus-System realisierbar. Zur Erstellung der Planunterlagen für das notwendige Planfeststellungsverfahren wurde zu Beginn des Jahres 2021 eine entsprechende EU-weite Bekanntmachung über entsprechende Planungs- und Untersuchungsleistungen durchgeführt. Die Vergabe dieser Dienstleistungen erfolgte am 30.07.2021. Z.Zt. werden von der beauftragten Planungsgesellschaft die notwendigen Planungsgrundlagen und Fachgutachten erarbeitet. Die Vorlage des Antrags auf Plangenehmigung bei der Genehmigungsbehörde ist bis zur KW42.2023 geplant. Zwischenzeitlich sind in 2023 politische Beschlüsse zur konkreten Ausführung der Oberleitungsinfrastruktur, zur Ausgestaltung der projektbegleitenden Öffentlichkeits-/Bürger*innenbeteiligung und zum endgültigen Antrag auf Plangenehmigung vorgesehen. Parallel dazu findet ebenfalls in 2023 in Absprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde eine Antragskonferenz, als Teil einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren, mit den Trägern öffentlicher Belange statt. Diese dient dazu, von Behörden, Vereinigungen, etc. und der interessierten Öffentlichkeit Hinweise zum Untersuchungsrahmen auf der Basis des erarbeiteten Entwurfs der Genehmigungsunterlage zu erhalten. Die Hinweise aus der Öffentlichkeit-/Bürger*innenbeteiligung und der Antragskonferenz dienen der Vervollständigung der Antragsunterlagen auf Planfeststellung, welche vor Antragsstellung durch die politischen Gremien der Stadt genehmigt werden. Daran schließt sich gemäß Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) ein Anhörungsverfahren an, welches im positiven Fall mit dem Planfeststellungsbeschluss endet. Als Mindestdauer für das Anhörungsverfahren ist mit 13 Monaten zu rechnen, mithin wird mit einem Abschluss des Vorhabens zum Ende 2024 gerechnet. Das Planfeststellungsverfahren beim RP Gießen läuft seit November 2023. Feststellung wird im Q3/Q4 2024 erwartet.



Voraussichtliche Kosten des Vorhabens

1,5 Mio. EUR

Mit Bescheid vom 22.12.2020 wurde der Universitätsstadt Marburg für das Vorhaben eine Zuwendung aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1.519.750,00 EUR zugesagt.


Politische Beschlussgrundlage(n)

VO/0135/2021 vom 15.06.2021 zur Beauftragung eines Fachbüros für die Erstellung einer Genehmigungsplanung und der Begleitung der Prozesse für ein Planfeststellungsverfahren zum Bau und Betrieb einer partiellen Oberleitung für Batterie-Oberleitungsbusse in der Universitätsstadt Marburg durch den Magistrat. VO/0136/2021 vom 15.06.2021 zum Plangenehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb einer partiellen Oberleitung für Batterie-Oberleitungsbusse (BOB-Projekt) in der Universitätsstadt Marburg durch die Stadtverordnetenversammlung.

Formelle Bürger*innenbeteiligung

Die Anhörungsbehörde wird gemäß HVwVfG die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen die Plangenehmigungsunterlagen und die Stellungnahmen der Behörden zu den Plangenehmigungsunterlagen mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Eine Bürger*innenbeteiligung ist nach HVwVfG nicht vorgesehen.

Freiwillige Bürger*innenbeteiligung

Die Durchführung einer freiwilligen Bürger*innenbeteiligung ist mit Informationsveranstaltungen und einem Online-Dialog ab dem ersten Quartal 2023 vorgesehen. Zur Planung- und Unterstützung der Bürger*innenbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens wurde zum Jahreswechsel 2021/2022 eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die Vergabe dieser Dienstleistungen erfolgte am 19.09.2022.


Ansprechpartner*in

Stadtwerke Marburg Consult GmbH, Rau, Christoph, 06421-205342, christoph.rau@swmr.de und Stabsstelle 15 Stadt- und Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und Statistik, Schönemann, Jana, 06421-2011278, jana.schoenemann@marburg-stadt.de