Bebauungsplan Hasenkopf
Letzte Aktualisierung: 20.12.2022, 16:43 Uhr

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen für die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers mit 300-350 Wohneinheiten am Hasenkopf in guter Nachbarschaft zum bestehenden Quartier Stadtwald. Vorangegangen ist ein zweistufiges Bürger*innenbeteiligungsverfahren, dessen Ergebnisse als Zielvorgaben in die Aufgabenstellung zum im Juli 2021 abgeschlossenen städtebaulichen Wettbewerb eingeflossen sind (u.a. hoher Anteil geförderter Wohnraum, innovatives Mobilitätskonzept, gute Einbindung in die Landschaft u. Durchgrünung, Schaffung von Begegnungsräumen, Klimaschutz und Klimaanpassung). Der aus dem Wettbewerb hervorgegangene Siegerentwurf soll nach Überarbeitung die Grundlage für den Bebauungsplanentwurf bilden.

Zuständiger Fachdienst

FD 61 Stadtplanung und Denkmalschutz

Schwerpunktthemen

Bauen / Wohnen / Stadtplanung

Betroffenes Gebiet

Ockershausen / Stadtwald, Ockershausen

Zeitrahmen, aktueller Bearbeitungsstand und weitere Bearbeitungsschritte

Derzeit erfolgt die Überarbeiung des Siegerentwurfes aus dem städtebaulichen Wettbewerb durch das Büro Lohrer.Hochrein, München, unter Einbeziehung der Ergebnisse aus der gesamtstädtischen Klimaanalyse. Ein Avifaunistisches Gutachten und weitere Artenschutzrechtliche Fachgutachten, die im Zuge des Bauleitplanverfahrens in die Umweltprüfung einfließen werden, liegen bereits vor. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen; die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Laufe des Jahres 2023. Es wird mit dem Abschluss des Bauleitplanverfahrens in 2024 gerechnet.

Voraussichtliche Kosten des Vorhabens

-

Politische Beschlussgrundlage(n)

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.11.2018 bzgl. Prioritätensetzung Wohnqartier am Hasenkopf VO/6502/2018 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2022: Grundsatzbeschluss zur Wohnquartiersentwicklung Hasenkopf VO/0531/2022

Formelle Bürger*innenbeteiligung

2-stufige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. (1) u. (2) BauGB

Freiwillige Bürger*innenbeteiligung

Nach Vorlage des überarbeiteten städtebaulichen Entwurfes ist eine öffentliche Veranstaltung geplant, noch vor der ge-setzlich vorgeschriebenen frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB.

Ansprechpartner*in

FD 61, Monika Brüning, Tel. 06421/ 201 1657, monika.bruening@marburg-stadt.de; www.marburg.de/wohnenimwesten

Anhänge