Cappelnewsletter Januar 2025

kaum zu fassen, aber 2025 ist nun bereits da. Ich hoffe, Sie sind gut und entspannt ins neue Jahr gekommen. Vielleicht können einige noch die Ruhe nach den Feiertagen ein wenig genießen, während andere bereits wieder in den Arbeitsalltag starten oder sich auf die ersten Aktivitäten des Jahres freuen. 

Eins ist an dieser Stelle bereits zu verraten: Auch im neuen Jahr hält unser Stadtteil wieder vieles für Sie bereit – spannende Veranstaltungen, abwechslungsreiche Events und kreative Aktionen. Es gibt zahlreiche Gelegenheiten, sich zu begegnen, die Menschen in Cappel besser kennenzulernen und aktiv an der lebendigen Nachbarschaft vor Ort teilzuhaben. 

Im Januar 2025 stehen weniger konkrete Aktionen an, aber die Vorbereitungen für die kommenden Monate laufen bereits. Freuen Sie sich auf spannende Entwicklungen und bleiben Sie gespannt, was noch folgen wird. 

In diesem Newsletter finden Sie wie gewohnt Neuigkeiten aus dem Ortsbeirat und darüber hinaus ein Baustellen-Update zum Spielplatz „Sperberweg/Moischter Straße“, Hinweise zum Fahrplanwechsel im RMV-Gebiet sowie Informationen zum neuen Service „Bürgerkoffer – Mobiles Stadtbüro in den Marburger Stadtteilen“.
Außerdem wird für die Bundestagswahl 2025 Unterstützung durch Wahlhelfer*innen und -mitarbeiter*innen gesucht. Ebenso sind die wichtigsten Termine im Januar 2025 sowie der Veranstaltungskalender für das gesamte Jahr 2025, einschließlich der Nachmeldemöglichkeiten inkl. Fristen, aufgeführt.
Der Newsletter schließt ab mit einem wichtigen Hinweis für Vereine: Ab Januar 2025 tritt die GEMA-Befreiung für das Ehrenamt in Hessen in Kraft.

Viel Spaß beim Lesen!

Ihre Vanessa Binzen
Quartiersmanagement Marburg-Cappel


Bei Fragen, Anregungen, Ideen kommen Sie mich gerne im Stadtteilbüro im Gebäude der ehem. Verwaltungsaußenstelle am August-Bebel-Platz (Marburger Str. 21b) besuchen. Nutzen Sie dafür die offene Sprechstunde immer dienstags 10.00 – 12.00 Uhr sowie donnerstags 16.00 – 18.00 Uhr.

Darüber hinaus können Sie zusätzlich die Videosprechstunde mittwochs von 13.00 - 16.00 Uhr nach vorheriger Anmeldung nutzen. Alternativ sind auch Hausbesuche und individuelle Terminvereinbarungen möglich.

Erreichbar ist das Quartiersmanagement telefonisch unter (06421) 94 28 28 0 oder auch via Mail angemeinsamincappel@marburg-stadt.de


Bildquelle: Gestaltung: Satzzentrale GbR, Marburg; Illustration: © Kathrin Brömse; © drawlab19 – adobestock.com


Neues aus dem Ortsbeirat

© M. Obert

Der Ortsbeirat Cappel wünscht allen Anwohnerinnen und Anwohnern ein gesundes neues Jahr 2025.

Unsere nächste Sitzung wird am Donnerstag, 30. Januar 2025 um 19:00 Uhr in der Verwaltungsaußenstelle Cappel (Marburger Straße 21b) stattfinden, wo es dann auch u.a. wieder um Informationen durch die Stadtverwaltung zur Übergangslösung und des Neubaus für die KiTa Goldbergkindergarten gehen wird.


Text: Peter Hesse

Baustellen-Update: Fertigstellung der Arbeiten am Kinderspielplatz „Sperberweg/ Moischter Straße"

Es gibt gute Neuigkeiten: Die Arbeiten am Kinderspielplatz "Sperberweg/ Moischter Straße" sind abgeschlossen. 

Folgende Maßnahmen wurden vorgenommen: 

  • Die Litfaßsäule auf dem Spielplatz wurde bereits abgebaut, um mehr Platz für die Kinder und eine bessere Nutzung des Areals zu schaffen.

  • Der obere Zugang zum Spielplatz wurde umgestaltet, um ihn barrierefreier und sicherer zu gestalten. Dieser Zugang von der Finkenstraße bleibt offen, ist jedoch verschwenkt. Die bisherige Treppe wurde abgebaut, und die Pflasterfläche wurde vergrößert. Eine neue barrierefreie Rampe, die mit Rasenwaben ins Gelände führt, wurde angelegt, um den Zugang für alle zu erleichtern. Ein kleines Törchen wurde für die Sicherheit der spielenden Kleinkinder angebracht. 

  • Ein neues Tor wurde zwischen dem Trafohaus und dem bisherigen Standort der Litfaßsäule installiert, um den Zugang zum Spielplatz weiter zu optimieren. Hier gibt es nun auch eine leichte Rampe, die den Zugang auch von unten barrierefrei ermöglicht. 

Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und all denen, die sich bei der Gestaltung eines kinderfreundlicheren Umfelds eingebracht haben.

© Quartiersmanagement Cappel

Neuer Fahrplan im RMV-Gebiet

© Quartiersmanagement Cappel

Seit dem 15. Dezember 2024 gilt im RMV-Gebiet ein neuer Fahrplan. 

Für den Stadtteil Cappel gibt es folgende Änderungen: 

  • Die Linie 2 fährt nun immer über die Frauenbergstraße.
  • Die Linie 6 nimmt dauerhaft die Route über die Cappeler Straße.

    Bei Fragen hilft die Mobilitätszentrale Marburg:
    Weidenhäuser Str. 7, 35037 Marburg
    Tel.: (06421) 205 228 | E-Mail: mobilitaetszentrale@swmr.de
    Öffnungszeiten: Mo–Fr, 9.00–18.00 Uhr.
  • Neuer Service: Bürgerkoffer - Mobiles Stadtbüro startet in Marburger Stadtteilen

    Seit Montag, 2. Dezember, bringt das mobile Stadtbüro mit dem Bürgerkoffer städtische Dienstleistungen direkt in die Marburger Stadtteile. Das Angebot ermöglicht Bürger*innen, viele Behördengänge vor Ort zu erledigen – ganz ohne den Weg ins Stadtbüro in der Frauenbergstraße.

    Wichtige Infos:

    • Termine: Bürger*innen müssen vorab Termine vereinbaren - hier geht's direkt zur Terminvereinbarung
    • Zahlung: Nur Kartenzahlung möglich
    • Orte & Zeiten:
      • Schröck: Mo, 8.30–12.30 Uhr (1. & 3. Montag im Monat, Hingilskoots Scheune)
      • Elnhausen: Mo, 8.30–12.30 Uhr (2. & 4. Montag im Monat, nach Bauabschluss, Bürgerhaus)
      • Marbach: Di, 8.30–12.30 Uhr (Bürgerhaus)
      • Cappel: Mi, 9.00–12.30 Uhr (Sparkasse)
      • Wehrda: Do, 8.30–12.30 Uhr (Bürgerhaus)
      • Richtsberg: Fr, 8.30–12.00 Uhr (Café der Altenhilfe St. Jakob)

    Nachmittagszeiten gibt es mittwochs von 14 bis 17 Uhr:

      1. Mittwoch im Monat: Elnhausen (nach Bauabschluss, voraussichtlich ab Januar 2025)
      1. Mittwoch im Monat: Schröck
      1. Mittwoch im Monat: Marbach
      1. Mittwoch im Monat: Wehrda

    Hintergrund:
    Das mobile Stadtbüro bietet alle 55 Dienstleistungen des Stadtbüros – auch solche, die eine persönliche Vorsprache erfordern. So wird ein umfassender Service in mehr Stadtteilen ermöglicht. 

    © Stadt Marburg

    Stadt Marburg sucht Wahlhelfer*innen für die Bundestagswahl 2025

    Die Stadt Marburg sucht ab sofort Wahlhelfer*innen für die Bundestagswahl 2025, die voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar 2025, stattfinden wird. Ehrenamtliche Wahlhelfer*innen sind essenziell für die Durchführung der Wahlen und werden in den 74 Wahlbezirken der Kernstadt und der Außenstadtteile eingesetzt. Voraussetzung für die Mitarbeit ist die Wahlberechtigung in Marburg und die deutsche Staatsbürgerschaft. Für den Einsatz am Wahlsonntag wird ein Erfrischungsgeld zwischen 60 und 75 Euro gezahlt. Interessierte können sich direkt online über das Bewerbungsformular „Wahlhelfer*innen gesucht“ auf der Website der Stadt Marburg anmelden.

    Zusätzlich werden ab dem 3. Februar 2025 Wahlmitarbeiter*innen für die Organisation und den Versand von Briefwahlunterlagen gesucht. Diese Tätigkeit wird nach Tarifvertrag (Stufe E5) vergütet. Bewerbungen hierfür sind mit Anschreiben und Lebenslauf an Johanna Bose (johanna.bose@marburg-stadt.de) zu richten.


    Ansprechpartner/-in:

    Wahlamt, Stadtverwaltung Marburg
    Barfüßerstraße 50, 35037 Marburg

    Kontakt:
    Telefon: 06421 201-1724
    E-Mail: wahlen@marburg-stadt.de

    Öffnungszeiten:

    • Montag, Dienstag und Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
    • Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
    • Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Neuer Terminkalender für 2025 im Stadtteil Cappel

    Der Terminkalender für Aktionen und Veranstaltungen im Stadtteil Cappel 2025 ist da!  Erste geplante Termine wurden bereits bei einem Treffen am 02.12.2024 mit Vereinen, Institutionen und weiteren Engagierten im Stadtteil gesammelt. 

    Der Terminkalender steht ab sofort online zum Download unter www.marburg.de/quartiersmanagement-cappel bereit. Wer lieber eine gedruckte Version bevorzugt, findet diese stets aktuell im Büro des Quartiersmanagements.

    Bitte beachten Sie, dass die Termine keinen Anspruch auf Vollständigkeit und lückenlose Aktualität erheben. Änderungen wie Terminverschiebungen, Uhrzeiten oder Ausfälle sowie Nachmeldungen obliegen der Eigenverantwortung der jeweiligen Veranstalter*innen.

    Termine für den aktuellen Monat werden weiterhin hier im Newsletter sowie auf dem Infobildschirm im Bürofenster (direkt an der Bushaltestelle August-Bebel-Platz) angekündigt. Schauen Sie vorbei und bleiben Sie informiert!

    © Quartiersmanagement Cappel

    Veranstaltungen im Januar 2025

    Nachfolgend eine Übersicht der anstehenden Veranstaltungen:


    Die nachfolgenden Termine erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und lückenlose Aktualität. Meldungen sowie Angaben zu Datum, Uhrzeit und Veranstaltungsort liegen in der Eigenverantwortung der Veranstalter*innen.


    Donnerstag, 23.01.2025 - Offene Smartphone- und Tablet-Sprechstunde

    Viele Fragen rund um Smartphones und Tablets? Die Freiwilligenagentur und das Projekt „Digitallotsen“ stehen bereit, um zu helfen! Seit April 2023 bietet ABC e.V. die „Smartphone- und Tablet-Sprechstunde“ für seine Mitglieder an. Seit Oktober 2024 ist diese nun für alle Interessierten im Stadtteil offen. 

    In dieser offenen Sprechstunde werden individuelle Probleme mit Technik und Programmen geklärt. Fragen werden in 1:1-Gesprächen oder in kleinen Gruppen (max. 3 Personen) besprochen und gelöst.

    Termin: jeden 4. Donnerstag im Monat (Ausnahme Winterpause) 

    Uhrzeit: 16.00 bis 18.00 Uhr 

    Ort: Gebäude der ehem. Verwaltungsaußenstelle Cappel (Marburger Str. 21b). Zugang über den Hintereingang vom August-Bebel-Platz. 

    Weitere Infos sowie die nächsten Termine erhalten Sie unter dem Button "Weiterlesen"! 

    © Quartiersmanagement Cappel

    Samstag, 25.01.2025 - Repair Café

    © A. Döringer-Zährl

    Am 25. Januar 2025 findet erneut das Repair Café Cappel statt. Repariert werden alle Dinge des täglichen Gebrauchs, die man "unter den Arm" nehmen kann. Gleichzeitig wird von den Aktiven Bürger/innen Cappel e.V. Kaffee und Kuchen angeboten.

    Durch die ehrenamtliche Mitarbeit ist die Reparatur kostenfrei. Über Spenden freuen sich die Organisator*innen und Helfer*innen.

    Uhrzeit: 14.00 - 18.00 Uhr

    Ort: Gebäude der ehem. Verwaltungsaußenstelle Cappel (Marburger Str. 21b)

    Wichtiger Hinweis:
    Vorherige telefonische Anmeldung bei Anja Döringer-Zährl unter 0174 522 10 84 oder via Mail anrepaircafe-cappel@posteo.de erforderlich!

    Montag, 27.01.2025 - Fototreff "Was fotografierst du so?"

    Wiederholt zeigen Freund*innen der Fotografie zunächst, was sie selbst fotografieren, oder schauen sich an, was andere fotografieren. Dr. Martin Obert, Mitglied der FotoCommunityMarburg, übernimmt die Moderation.

    Alle sind herzlich willkommen!
    Eintritt frei. Keine Anmeldung. Einfach kommen.

    Uhrzeit: 19.00 - 20.30 Uhr

    Ort: Gebäude der ehem. Verwaltungsaußenstelle Cappel (Marburger Str. 21b). Zugang über den Hintereingang vom August-Bebel-Platz. 

    Getränke ohne Alkohol und Naschereien für den eigenen Verzehr bitte selbst mitbringen!

    © M. Obert

    Donnerstag, 30.01.2025 - Ortsbeiratssitzung

    © M. Obert

    Der Ortsbeirat lädt zur nächsten Sitzung ein!

    Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aus erster Hand über aktuelle Veränderungen und Entwicklungen in unserem Stadtteil zu informieren. Die Sitzung bietet außerdem eine ideale Möglichkeit, die Vertreter*innen des politischen Gremiums kennenzulernen und direkt mit ihnen in Kontakt zu treten.

    Uhrzeit: ab 19.00 Uhr 

    Ort: Gebäude der Verwaltungsaußenstelle Cappel (Marburger Str. 21b)

    Tagesordnung:
    Die Tagesordnung kann vorab an den Aushängen in den Schaukästen sowie am Gebäude der Verwaltungsaußenstelle Cappel eingesehen werden. Alternativ steht sie hier online als PDF beim jeweiligen Sitzungstermin zur Verfügung.

    Protokolle:
    Im Nachgang finden Sie die Protokolle ebenfalls hier online. 

    Termine nachmelden und im Newsletter für den Stadtteil ankündigen? - Kein Problem!

    Selbstverständlich können das gesamte Jahr noch weitere Termine über das Quartiersmanagement nachgemeldet werden. Nachmeldungen und Mitteilungen über Änderungen (wie z.B. Terminverschiebungen, Uhrzeiten, o.ä.) liegen in der Eigenverantwortung der jeweiligen Veranstalter*innen.

    Möchten Sie Termine nachmelden, Uhrzeiten/ Veranstaltungsorte ergänzen und oder korrigieren, beachten Sie bitte die nachfolgenden Fristen: 

    Termin im           bis spätestens

    Februar 2025        Montag, 20.01.2025

    März 2025             Mittwoch, 19.02.2025

    April 2025              Mittwoch, 19.03.2025

    Mai 2025                Montag, 14.04.2025 (Achtung: vorgezogen wegen Ostern)

    Juni 2025                Dienstag, 20.05.2025

    Juli 2025                 Mittwoch, 18.06.2025

    August 2025          Montag, 21.07.2025

    September 2025   Mittwoch, 20.08.2025

    Oktober 2025        Montag, 22.09.2025

    November 2025    Montag, 20.10.2025

    Dezember 2025    Donnerstag, 20.11.2025


    Ankündigung im Newsletter - Wie geht's? 

    Schicken Sie gerne Ihren Flyer bzw. Poster und/ oder einen kleinen Text dazu unter Berücksichtigung der o.g. Fristen an gemeinsamincappel@marburg-stadt.de. Auch weitere Beiträge sind herzlich willkommen. Dazu bitte ebenfalls die o.g. Fristen beachten. Den Newsletter können Sie unter www.marburg.de/quartiersmanagement-cappel oder direkt hier abonnieren.


    Ankündigungen auf dem Infobildschirm - Wie geht's? 

    Schicken Sie auch hier gerne Ihren Flyer bzw. Poster und/ oder einen kleinen Text dazu unter Berücksichtigung der o.g. Fristen an gemeinsamincappel@marburg-stadt.de. Auch weitere Beiträge sind herzlich willkommen. Dazu bitte ebenfalls die o.g. Fristen beachten.
    Hinweis: Bevorzugt alles im Querformat, da das Bildformat auf dem Bildschirm 16:9 beträgt.

    © Quartiersmanagement Cappel

    GEMA-Befreiung für das Ehrenamt in Hessen ab dem 1. Januar 2025

    Ab dem 1. Januar 2025 werden Ehrenamtsvereine in Hessen von den GEMA-Kosten befreit. Diese Maßnahme ist Teil des Programms der Landesregierung zur Förderung des Ehrenamts und soll die bürokratischen Hürden verringern, um die ehrenamtliche Arbeit zu unterstützen. Hessen stellt dafür bis zu 400.000 Euro jährlich bereit (1,6 Millionen Euro bis Ende 2028), um möglichst viele Veranstaltungen von Vereinen zu fördern.

    Wichtige Informationen zur GEMA-Befreiung

    1. Für wen ist der Pauschalvertrag gedacht?

    Der Pauschalvertrag richtet sich an Organisationen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Sitz der Organisation befindet sich in Hessen.
  • Die Organisation verfolgt überwiegend ehrenamtliche, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.
  • Die Mitarbeitenden der Organisation sind überwiegend ehrenamtlich tätig.
  • Die Organisation führt Veranstaltungen durch, die nicht bereits durch bestehende Pauschalverträge (z. B. von Verbänden) mit der GEMA abgedeckt sind.
  • Um die Leistungen des Pauschalvertrags nutzen zu können, muss sich die Organisation einmalig im GEMA-Onlineportal registrieren und bestätigen, dass die genannten Voraussetzungen vorliegen.

    2. Welche Veranstaltungen umfasst der Pauschalvertrag?

    Der Pauschalvertrag gilt für Veranstaltungen, bei denen Werke aus dem GEMA-Bestand gespielt werden, entweder mit Live-Musik oder mit Tonträgern (z. B. USB, CD). Die Voraussetzungen sind:

  • Es wird kein Eintrittsgeld erhoben.
  • Die Flächengröße der Veranstaltung beträgt maximal 500 m².
  • Maximal vier Veranstaltungen pro Jahr und pro Berechtigtem können berücksichtigt werden.
  • 3. Welche Pflichten hat der Veranstalter?

    Der Veranstalter muss jede Veranstaltung mit öffentlicher Musiknutzung im GEMA-Onlineportal anmelden. Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:

  • Tag und Dauer der Veranstaltung
  • Anschrift des Vereins und Name des Verantwortlichen
  • Art der Veranstaltung
  • Ort und Adresse der Veranstaltung
  • Name des Veranstaltungslokals
  • Name und Größe des Veranstaltungsraums (in m²)
  • Art der Musikwiedergabe (Live-Musik oder Tonträger)
  • Bei Veranstaltungen im Freien: Flächengröße und voraussichtliche Gesamtbesucherzahl

  • Verbändelösung

    1. Können auch Verbände, die bereits über Pauschalverträge mit der GEMA verfügen, von der Befreiung profitieren?
    Ja, auch Verbände, die bereits Pauschalverträge mit der GEMA abgeschlossen haben, können von der Befreiung profitieren.

    2. Wie funktioniert die "Verbändelösung"?
    Hessische Verbände, die bereits Pauschalverträge mit der GEMA haben, können einen Förderantrag beim Ehrenamtsreferat der Hessischen Staatskanzlei stellen. Das Land Hessen übernimmt bis zu 90 % der GEMA-Kosten. Die Verbände müssen dabei die allgemeinen zuwendungsrechtlichen Grundsätze der Landeshaushaltsordnung beachten. Die Förderperiode beginnt am 1. Januar 2025.

    Ziel und Förderung

    Die GEMA-Befreiung für Ehrenamtsvereine und die Verbändelösung zielen darauf ab, das Ehrenamt und die Vereinskultur in Hessen zu stärken. Das Land Hessen stellt dafür jährlich bis zu 400.000 Euro bereit, was insgesamt 1,6 Millionen Euro bis 2028 entspricht. Diese Förderung soll die ehrenamtliche Arbeit unbürokratisch unterstützen und Vereinen helfen, ihre Veranstaltungen ohne hohe GEMA-Kosten durchzuführen. Der Vertrag zur GEMA-Befreiung wird nach dem Abschluss eines EU-rechtskonformen Vergabeverfahrens voraussichtlich im Dezember 2024 unterzeichnet.


    Ein Facesheet mit allen wichtigen Infos zusammengefasst zur GEMA-Befreiung im Ehrenamt Hessen finden Sie hier